Tartrazin
Trinatrium-5-hydroxy-1-(4-sulfonatophenyl)-4-[(4-sulfonatophenyl)azo]-H-pyrazol-3-carboxylat
Tartrazine
auch: Gelborange · FD&C Yellow 5 · C.I. Food Yellow 4 · Tartrazine
Synthetischer gelber Azofarbstoff. Trägt in der EU einen vorgeschriebenen Warnhinweis auf der Verpackung.
Was es ist
Tartrazin ist ein wasserlöslicher, synthetisch hergestellter Azofarbstoff, der Lebensmitteln einen klaren zitronen- bis orangegelben Ton gibt. Er ist hitze- und lichtbeständig und wird deshalb dort eingesetzt, wo natürliche gelbe Farbstoffe ausbleichen würden. Tartrazin gehört zu den sechs Farbstoffen, für die Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 einen zusätzlichen Hinweis auf der Verpackung vorschreibt; die übrigen fünf sind Chinolingelb (E 104), Gelborange S (E 110), Azorubin (E 122), Cochenillerot A (E 124) und Allurarot AC (E 129). Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat den Stoff 2009 neu bewertet und die bestehende duldbare tägliche Aufnahmemenge von 7,5 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht bestätigt. Im selben Gutachten hält sie fest, dass ein kleiner Teil der Bevölkerung mit Unverträglichkeitsreaktionen auf Tartrazin reagieren kann, und zwar auch bei Mengen innerhalb dieser Aufnahmemenge.
Woraus es gewonnen wird
Vollsynthetisch aus aromatischen Zwischenprodukten hergestellt; kein pflanzlicher oder tierischer Ausgangsstoff.
Rechtsstand in der EU
in der EU zugelassen
Stand: 11. August 2026
Zugelassen nach Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008, mit dem zusätzlichen Kennzeichnungshinweis nach Anhang V derselben Verordnung.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B, V
Duldbare tägliche Aufnahmemenge
7,5 mg je kg Körpergewicht und Tag
festgelegt von EFSA 2009
Bestehende Aufnahmemenge im Neubewertungsgutachten bestätigt, nicht neu abgeleitet.
EFSA, Scientific Opinion on the re-evaluation Tartrazine (E 102), 2009
Neubewertung
abgeschlossen 2009
EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.
Wofür es eingesetzt wird
- Gelbfärbung von Getränken, Süßwaren und Desserts
- Farbgebung in Backwaren und Puddingpulvern
- Mischtöne zusammen mit blauen und roten Farbstoffen
Was Behörden dazu festgehalten haben
Besonderheiten und Kennzeichnung
- Kennzeichnungspflicht nach Anhang V der VO (EG) Nr. 1333/2008
Lebensmittel mit diesem Farbstoff tragen den Hinweis: „Kann die Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen.“ Der Satz ist vom Verordnungsgeber vorgeschrieben und hier zitiert.
Verwandt
Woher wissen wir das?
Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.