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E 102

Tartrazin

Trinatrium-5-hydroxy-1-(4-sulfonatophenyl)-4-[(4-sulfonatophenyl)azo]-H-pyrazol-3-carboxylat

Tartrazine

auch: Gelborange · FD&C Yellow 5 · C.I. Food Yellow 4 · Tartrazine

Synthetischer gelber Azofarbstoff. Trägt in der EU einen vorgeschriebenen Warnhinweis auf der Verpackung.

Was es ist

Tartrazin ist ein wasserlöslicher, synthetisch hergestellter Azofarbstoff, der Lebensmitteln einen klaren zitronen- bis orangegelben Ton gibt. Er ist hitze- und lichtbeständig und wird deshalb dort eingesetzt, wo natürliche gelbe Farbstoffe ausbleichen würden. Tartrazin gehört zu den sechs Farbstoffen, für die Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 einen zusätzlichen Hinweis auf der Verpackung vorschreibt; die übrigen fünf sind Chinolingelb (E 104), Gelborange S (E 110), Azorubin (E 122), Cochenillerot A (E 124) und Allurarot AC (E 129). Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat den Stoff 2009 neu bewertet und die bestehende duldbare tägliche Aufnahmemenge von 7,5 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht bestätigt. Im selben Gutachten hält sie fest, dass ein kleiner Teil der Bevölkerung mit Unverträglichkeitsreaktionen auf Tartrazin reagieren kann, und zwar auch bei Mengen innerhalb dieser Aufnahmemenge.

Woraus es gewonnen wird

synthetisch

Vollsynthetisch aus aromatischen Zwischenprodukten hergestellt; kein pflanzlicher oder tierischer Ausgangsstoff.

Rechtsstand in der EU

in der EU zugelassen

Stand: 11. August 2026

Zugelassen nach Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008, mit dem zusätzlichen Kennzeichnungshinweis nach Anhang V derselben Verordnung.

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B, V

Duldbare tägliche Aufnahmemenge

7,5 mg je kg Körpergewicht und Tag

festgelegt von EFSA 2009

Bestehende Aufnahmemenge im Neubewertungsgutachten bestätigt, nicht neu abgeleitet.

EFSA, Scientific Opinion on the re-evaluation Tartrazine (E 102), 2009

Neubewertung

abgeschlossen 2009

EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.

Wofür es eingesetzt wird

  • Gelbfärbung von Getränken, Süßwaren und Desserts
  • Farbgebung in Backwaren und Puddingpulvern
  • Mischtöne zusammen mit blauen und roten Farbstoffen

Was Behörden dazu festgehalten haben

Besonderheiten und Kennzeichnung

  • Kennzeichnungspflicht nach Anhang V der VO (EG) Nr. 1333/2008

    Lebensmittel mit diesem Farbstoff tragen den Hinweis: „Kann die Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen.“ Der Satz ist vom Verordnungsgeber vorgeschrieben und hier zitiert.

    VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang V

Verwandt

Woher wissen wir das?

Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.

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