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E 171

Titandioxid

Titan(IV)-oxid, TiO₂

Titanium dioxide

auch: Titanweiß · CI 77891 · Titanium dioxide

Weißpigment. Seit 2022 in der EU nicht mehr als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen.

in der EU nicht mehr zugelassen Gestrichen mit Verordnung (EU) 2022/63; in Kraft seit 7. Februar 2022, Übergangsfrist für Lebensmittel bis 7. August 2022.

Was es ist

Titandioxid ist ein weißes, sehr deckendes mineralisches Pigment. Als Lebensmittelzusatzstoff diente es dazu, Überzüge, Dragees, Kaugummi und Backdekor rein weiß erscheinen zu lassen oder andere Farben aufzuhellen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit kam 2021 zu dem Schluss, dass Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher angesehen werden kann: Eine Erbgutschädigung ließ sich anhand der vorliegenden Daten nicht ausschließen, und deshalb konnte die Behörde keine duldbare tägliche Aufnahmemenge ableiten. Die Europäische Kommission hat den Stoff daraufhin mit der Verordnung (EU) 2022/63 aus der Unionsliste gestrichen. Die Verordnung trat am 7. Februar 2022 in Kraft; für bereits hergestellte Ware galt eine Übergangsfrist bis zum 7. August 2022. Für Arzneimittel bleibt Titandioxid vorerst zulässig — die Streichung betrifft ausdrücklich nur den Einsatz im Lebensmittel.

Woraus es gewonnen wird

mineralisch

Aus titanhaltigen Erzen wie Ilmenit und Rutil gewonnen und gereinigt.

Rechtsstand in der EU

in der EU nicht mehr zugelassen

Stand: 7. August 2022

Gestrichen mit Verordnung (EU) 2022/63; in Kraft seit 7. Februar 2022, Übergangsfrist für Lebensmittel bis 7. August 2022.

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B

Duldbare tägliche Aufnahmemenge

kein Wert abgeleitet

Stand: EFSA 2021

Die Behörde konnte keine Aufnahmemenge ableiten, weil eine Erbgutschädigung nicht auszuschließen war.

EFSA, Safety assessment of titanium dioxide (E 171) as a food additive, 2021

Neubewertung

abgeschlossen 2021

EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.

Wofür es eingesetzt wird

  • früher: Weißfärbung von Dragees, Überzügen und Kaugummi
  • früher: Aufhellen anderer Farbtöne
  • weiterhin zulässig als Farbmittel in Arzneimitteln

Was Behörden dazu festgehalten haben

Besonderheiten und Kennzeichnung

  • Verwendung im Lebensmittel seit 7. August 2022 unzulässig

    Die Streichung betrifft Lebensmittel. In Arzneimitteln bleibt der Stoff vorerst gelistet.

    Verordnung (EU) 2022/63

Verwandt

Woher wissen wir das?

Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.

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