Titandioxid
Titan(IV)-oxid, TiO₂
Titanium dioxide
auch: Titanweiß · CI 77891 · Titanium dioxide
Weißpigment. Seit 2022 in der EU nicht mehr als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen.
in der EU nicht mehr zugelassen Gestrichen mit Verordnung (EU) 2022/63; in Kraft seit 7. Februar 2022, Übergangsfrist für Lebensmittel bis 7. August 2022.
Was es ist
Titandioxid ist ein weißes, sehr deckendes mineralisches Pigment. Als Lebensmittelzusatzstoff diente es dazu, Überzüge, Dragees, Kaugummi und Backdekor rein weiß erscheinen zu lassen oder andere Farben aufzuhellen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit kam 2021 zu dem Schluss, dass Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher angesehen werden kann: Eine Erbgutschädigung ließ sich anhand der vorliegenden Daten nicht ausschließen, und deshalb konnte die Behörde keine duldbare tägliche Aufnahmemenge ableiten. Die Europäische Kommission hat den Stoff daraufhin mit der Verordnung (EU) 2022/63 aus der Unionsliste gestrichen. Die Verordnung trat am 7. Februar 2022 in Kraft; für bereits hergestellte Ware galt eine Übergangsfrist bis zum 7. August 2022. Für Arzneimittel bleibt Titandioxid vorerst zulässig — die Streichung betrifft ausdrücklich nur den Einsatz im Lebensmittel.
Woraus es gewonnen wird
Aus titanhaltigen Erzen wie Ilmenit und Rutil gewonnen und gereinigt.
Rechtsstand in der EU
in der EU nicht mehr zugelassen
Stand: 7. August 2022
Gestrichen mit Verordnung (EU) 2022/63; in Kraft seit 7. Februar 2022, Übergangsfrist für Lebensmittel bis 7. August 2022.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B
Duldbare tägliche Aufnahmemenge
kein Wert abgeleitet
Stand: EFSA 2021
Die Behörde konnte keine Aufnahmemenge ableiten, weil eine Erbgutschädigung nicht auszuschließen war.
EFSA, Safety assessment of titanium dioxide (E 171) as a food additive, 2021
Neubewertung
abgeschlossen 2021
EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.
Wofür es eingesetzt wird
- früher: Weißfärbung von Dragees, Überzügen und Kaugummi
- früher: Aufhellen anderer Farbtöne
- weiterhin zulässig als Farbmittel in Arzneimitteln
Was Behörden dazu festgehalten haben
Besonderheiten und Kennzeichnung
- Verwendung im Lebensmittel seit 7. August 2022 unzulässig
Die Streichung betrifft Lebensmittel. In Arzneimitteln bleibt der Stoff vorerst gelistet.
Verwandt
Woher wissen wir das?
Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.