Farbstoff — Zusatzstoffe
Was auf der Zutatenliste als „E 407“ oder „Carrageen“ steht, ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff. Diese Seiten geben wieder, was die Behörden dazu festgehalten haben: welche Aufgabe der Stoff hat, woraus er gewonnen wird, ob er in der EU zugelassen ist, welche duldbare tägliche Aufnahmemenge festgelegt wurde und welche Gutachten es dazu gibt. Wir bewerten nicht — wir belegen. Jede Angabe trägt ihre Quelle.
Derzeit 30 Einträge in dieser Auswahl. Der Bestand ist im Aufbau — die EU führt rund 330 zugelassene Zusatzstoffe, hier stehen 30. Eine Nummer, die hier fehlt, ist deshalb nicht unzulässig, sondern noch nicht geschrieben. Jeder Eintrag wird einzeln gegen die Rechtsgrundlage und die EFSA-Gutachten geprüft, bevor er erscheint.
Farbstoffe geben einem Lebensmittel Farbe oder stellen sie wieder her, wenn sie bei der Verarbeitung verloren geht. Sie sind die Klasse mit den meisten Sonderregeln: Für sechs von ihnen schreibt Anhang V der Verordnung einen zusätzlichen Hinweis auf der Verpackung vor, und einer — Titandioxid — ist 2022 ganz gestrichen worden.
Woran man sie erkennt: „Farbstoff: E 100" oder „Farbstoff: Kurkumin". Färbende Lebensmittel wie Rote-Bete-Saft sind dagegen Zutaten und tragen keine E-Nummer.
Die Funktionsklassen sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 festgelegt. Ein Stoff kann mehreren angehören; welche auf der Packung steht, richtet sich nach der Aufgabe im jeweiligen Erzeugnis.
Nach Funktion
- Stabilisator 34
- Farbstoff 30
- Konservierungsstoff 26
- Emulgator 23
- Antioxidationsmittel 15
- Säureregulator 15
- Süßungsmittel 12
- Trennmittel 11
- Verdickungsmittel 11
- Komplexbildner 8
- Trägerstoff 8
- Geschmacksverstärker 7
- Überzugsmittel 7
- Festigungsmittel 5
- Emulgiersalz 4
- Geliermittel 4
- Backtriebmittel 3
- Schaumverhüter 3
- Füllstoff 2
- Mehlbehandlungsmittel 2
- Säuerungsmittel 2
- Schaummittel 2
- Feuchthaltemittel 1
E 100–199 überwiegend Farbstoffe
- E 100 Kurkumin Der gelbe Farbstoff der Kurkuma-Wurzel. Pflanzlich, aber mit einer eigenen Aufnahmemenge.
- E 101 Riboflavin Vitamin B2 als Farbstoff — derselbe Stoff, zwei Rollen im Recht.
- E 102 Tartrazin Synthetischer gelber Azofarbstoff. Trägt in der EU einen vorgeschriebenen Warnhinweis auf der Verpackung.
- E 104 Chinolingelb Synthetischer gelber Farbstoff mit Warnhinweis. Die EFSA hat die Aufnahmemenge 2009 auf ein Zwanzigstel gesenkt.
- E 110 Gelborange S Orangegelber Azofarbstoff mit Warnhinweis. Die 2009 gesenkte Aufnahmemenge wurde 2014 wieder angehoben.
- E 120 Echtes Karmin Roter Farbstoff aus Schildläusen — der einzige tierische Farbstoff im Verzeichnis.
- E 122 Azorubin Roter Azofarbstoff mit Warnhinweis. Aufnahmemenge seit 1983 unverändert bei 4 mg/kg.
- E 123 Amaranth Roter Azofarbstoff mit dem niedrigsten Wert aller Farbstoffe im Bestand — und in den USA verboten.
- E 124 Cochenillerot A Roter Azofarbstoff mit Warnhinweis. Trotz des Namens rein synthetisch — nicht zu verwechseln mit E 120.
- E 127 Erythrosin Der Cocktailkirschen-Farbstoff. Enthält Iod — daher die enge Zulassung.
- E 129 Allurarot AC Roter Azofarbstoff mit Warnhinweis. Höchste Aufnahmemenge der sechs: 7 mg/kg.
- E 132 Indigotin Das Blau des Indigos, wasserlöslich gemacht — einer von zwei blauen Farbstoffen.
- E 133 Brillantblau FCF Der zweite blaue Farbstoff — färbekräftiger als Indigotin und stabiler.
- E 142 Grün S Der einzige zugelassene reine Grünfarbstoff — und trotzdem selten.
- E 150a Zuckerkulör Braunfärbung durch reines Erhitzen von Zucker — die schlichteste der vier Kulör-Klassen.
- E 150b Sulfitlaugen-Zuckerkulör Kulör-Klasse II — mit Sulfit, ohne Ammonium. Meist in Spirituosen.
- E 150c Ammoniak-Zuckerkulör Kulör-Klasse III. Als einzige der vier mit einem eigenen, strengeren Wert innerhalb der Gruppe.
- E 150d Ammonsulfit-Zuckerkulör Kulör-Klasse IV — das Kulör der dunklen Erfrischungsgetränke.
- E 151 Brillantschwarz BN Der einzige schwarze Farbstoff — ein Bisazofarbstoff mit zwei Azogruppen.
- E 155 Braun HT Brauner Bisazofarbstoff — meist in Backwaren, die nach Schokolade aussehen sollen.
- E 160a Carotin Der orangegelbe Farbstoff der Karotte. Ohne Zahlenwert — mit einer ausdrücklichen Bedingung.
- E 160b Annatto Orangerot aus den Samen des Orleanstrauchs — zwei Farbstoffe unter einer Nummer, mit zwei Werten.
- E 160c Paprikaextrakt Der Farbstoff der Paprikaschote — und der einzige, bei dem die Schärfe geprüft wird.
- E 160d Lycopin Das Rot der Tomate — als Farbstoff aus Tomaten, Pilzen oder synthetisch.
- E 160e Beta-apo-8'-carotenal Orangeroter Verwandter des Carotins — mit einer Aufnahmemenge, die sich 2014 versechsfacht hat.
- E 161b Lutein Gelber Farbstoff aus Tagetesblüten — derselbe Stoff, der im Auge sitzt.
- E 161g Canthaxanthin Ein Farbstoff, der im Verzeichnis steht, aber in keinem Lebensmittel erlaubt ist — geblieben ist er wegen der Arzneimittel. in der EU nicht mehr zugelassen
- E 163 Anthocyane Die roten bis blauen Farbstoffe der Beeren — aus Traubenschalen und Johannisbeeren gewonnen.
- E 170 Calciumcarbonat Kreide im Lebensmittel — Farbstoff, Säureregulator und Trennmittel in einem.
- E 171 Titandioxid Weißpigment. Seit 2022 in der EU nicht mehr als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen. in der EU nicht mehr zugelassen
Diese Seiten geben den Stand der Behörden wieder — Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 und die Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit. Sie sind keine Gesundheitsberatung und ersetzen keine ärztliche Auskunft.