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E 129

Allurarot AC

Dinatrium-2-hydroxy-1-(2-methoxy-5-methyl-4-sulfonatophenylazo)naphthalin-6-sulfonat

Allura Red AC

auch: Allura Red AC · FD&C Red 40 · CI Food Red 17

Roter Azofarbstoff mit Warnhinweis. Höchste Aufnahmemenge der sechs: 7 mg/kg.

Was es ist

Allurarot AC ist ein synthetischer roter Azofarbstoff und in den Vereinigten Staaten unter dem Namen FD&C Red 40 der meistverwendete Lebensmittelfarbstoff überhaupt. In der EU findet er sich in Süßwaren, Getränken, Dessertzubereitungen und Backwaren. Er gehört zu den sechs Farbstoffen mit vorgeschriebenem Warnhinweis nach Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008. Bei der Neubewertung 2009 kam die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit zu dem Schluss, dass die vorliegenden Daten keinen Anlass geben, die bestehende duldbare tägliche Aufnahmemenge von 7 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag zu ändern; diesen Wert hatten zuvor sowohl der FAO/WHO-Sachverständigenausschuss als auch der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss festgelegt. Es ist der höchste Wert der sechs Farbstoffe mit Warnhinweis — der Hinweis hängt nicht an der Aufnahmemenge, sondern an einer eigenen Regelung.

Woraus es gewonnen wird

synthetisch

Vollsynthetisch aus aromatischen Zwischenprodukten hergestellt.

Rechtsstand in der EU

in der EU zugelassen

Stand: 11. August 2026

Zugelassen nach Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008, mit dem zusätzlichen Kennzeichnungshinweis nach Anhang V.

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B, V

Duldbare tägliche Aufnahmemenge

7 mg je kg Körpergewicht und Tag

festgelegt von SCF 1989

Von JECFA und dem SCF festgelegt; die EFSA sah bei der Neubewertung 2009 keinen Anlass zur Revision.

EFSA, Scientific Opinion on the re-evaluation of Allura Red AC (E 129), 2009

Neubewertung

abgeschlossen 2009

EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.

Wofür es eingesetzt wird

  • Rotfärbung von Süßwaren und Backwaren
  • Farbgebung in Getränken und Dessertzubereitungen
  • Färbung von Snack-Erzeugnissen

Was Behörden dazu festgehalten haben

Besonderheiten und Kennzeichnung

  • Kennzeichnungspflicht nach Anhang V der VO (EG) Nr. 1333/2008

    Lebensmittel mit diesem Farbstoff tragen den Hinweis: „Kann die Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen.“ Der Satz ist vom Verordnungsgeber vorgeschrieben und hier zitiert.

    VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang V

Verwandt

Woher wissen wir das?

Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.

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