Gelborange S
Dinatrium-6-hydroxy-5-[(4-sulfonatophenyl)azo]naphthalin-2-sulfonat
Sunset Yellow FCF
auch: Sunset Yellow FCF · Orange Yellow S · FD&C Yellow 6 · CI Food Orange 3
Orangegelber Azofarbstoff mit Warnhinweis. Die 2009 gesenkte Aufnahmemenge wurde 2014 wieder angehoben.
Was es ist
Gelborange S ist ein wasserlöslicher Azofarbstoff mit orangegelbem Ton, eingesetzt in Getränken, Süßwaren, Dessertpulvern und Snacks. In den Vereinigten Staaten trägt derselbe Stoff die Bezeichnung FD&C Yellow 6. Er gehört zu den sechs Farbstoffen mit Warnhinweis nach Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008, und sein Bewertungsverlauf ist der wechselhafteste der sechs. Sein Bewertungsverlauf zeigt, dass ein Behördenwert keine feste Größe ist: Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit senkte 2009 die duldbare tägliche Aufnahmemenge von 2,5 auf vorläufig 1,0 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht, gestützt auf Hinweise zu Wirkungen auf die Hoden von Ratten. 2014 nahm sie die Frage erneut auf, zog eine Langzeit-Fütterungsstudie an Ratten mit einem NOAEL von 375 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht heran und setzte die Aufnahmemenge auf 4 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag — in Übereinstimmung mit der Bewertung des FAO/WHO-Sachverständigenausschusses.
Woraus es gewonnen wird
Vollsynthetisch aus aromatischen Zwischenprodukten hergestellt.
Rechtsstand in der EU
in der EU zugelassen
Stand: 11. August 2026
Zugelassen nach Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008, mit dem zusätzlichen Kennzeichnungshinweis nach Anhang V.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B, V
Duldbare tägliche Aufnahmemenge
4 mg je kg Körpergewicht und Tag
festgelegt von EFSA 2014
Ersetzt die vorläufige Aufnahmemenge von 1,0 mg/kg aus dem Gutachten von 2009. Abgeleitet aus einer Langzeit-Fütterungsstudie an Ratten (NOAEL 375 mg/kg KG/Tag) mit Sicherheitsfaktor 100.
Neubewertung
abgeschlossen 2014
EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.
Wofür es eingesetzt wird
- Orangefärbung von Erfrischungsgetränken
- Farbgebung in Süßwaren und Dessertpulvern
- Färbung von Snack- und Knabbererzeugnissen
Was Behörden dazu festgehalten haben
Besonderheiten und Kennzeichnung
- Kennzeichnungspflicht nach Anhang V der VO (EG) Nr. 1333/2008
Lebensmittel mit diesem Farbstoff tragen den Hinweis: „Kann die Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen.“ Der Satz ist vom Verordnungsgeber vorgeschrieben und hier zitiert.
Verwandt
Woher wissen wir das?
Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.