Azorubin
Dinatrium-4-hydroxy-3-(4-sulfonato-1-naphthylazo)naphthalin-1-sulfonat
Azorubine, Carmoisine
auch: Carmoisin · Carmoisine · Azorubine · CI Food Red 3
Roter Azofarbstoff mit Warnhinweis. Aufnahmemenge seit 1983 unverändert bei 4 mg/kg.
Was es ist
Azorubin, im Handel auch Carmoisin genannt, ist ein wasserlöslicher roter Azofarbstoff. Er wird für Erzeugnisse eingesetzt, die einen kräftigen Rot- bis Himbeerton tragen sollen, ohne dass eine Frucht dahintersteht: Dessertpulver, Marzipan, rote Getränke, Süßwaren. Er gehört zu den sechs Farbstoffen mit vorgeschriebenem Warnhinweis nach Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008. Die Kennzeichnungspflicht geht auf eine britische Studie von 2007 zurück, die eine Mischung aus sechs Farbstoffen und Natriumbenzoat mit Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern in Verbindung brachte; benannt ist sie nach dem Ort der Untersuchung, Southampton. Anders als bei Chinolingelb, Gelborange S und Cochenillerot A blieb seine duldbare tägliche Aufnahmemenge bei der Neubewertung unverändert: Der FAO/WHO-Sachverständigenausschuss legte sie 1983 auf 4 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag fest, der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss 1984 ebenso, und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit bestätigte den Wert 2009. In einigen Ländern außerhalb der EU ist der Stoff nicht zugelassen.
Woraus es gewonnen wird
Vollsynthetisch aus aromatischen Zwischenprodukten hergestellt.
Rechtsstand in der EU
in der EU zugelassen
Stand: 11. August 2026
Zugelassen nach Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008, mit dem zusätzlichen Kennzeichnungshinweis nach Anhang V.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B, V
Duldbare tägliche Aufnahmemenge
4 mg je kg Körpergewicht und Tag
festgelegt von SCF 1984
Von JECFA 1983 und dem SCF 1984 übereinstimmend festgelegt; die EFSA bestätigte den Wert bei der Neubewertung 2009.
EFSA, Scientific Opinion on the re-evaluation of Azorubine/Carmoisine (E 122), 2009
Neubewertung
abgeschlossen 2009
EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.
Wofür es eingesetzt wird
- Rotfärbung von Dessertpulvern und Süßwaren
- Farbgebung in Marzipan und Backwaren
- Färbung roter Getränke und Sirupe
Was Behörden dazu festgehalten haben
Besonderheiten und Kennzeichnung
- Kennzeichnungspflicht nach Anhang V der VO (EG) Nr. 1333/2008
Lebensmittel mit diesem Farbstoff tragen den Hinweis: „Kann die Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen.“ Der Satz ist vom Verordnungsgeber vorgeschrieben und hier zitiert.
Verwandt
Woher wissen wir das?
Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.