Brillantblau FCF
Dinatrium-Triarylmethan-Sulfonat
Brilliant Blue FCF
auch: Brilliant Blue FCF · FD&C Blue 1 · CI Food Blue 2 · Patentblau AE
Der zweite blaue Farbstoff — färbekräftiger als Indigotin und stabiler.
Was es ist
Brillantblau FCF ist ein synthetischer Triarylmethan-Farbstoff und der lichtstabilere der beiden blauen. Seine Färbekraft ist so hoch, dass winzige Mengen genügen; in Mischungen mit Gelb ergibt es die Grüntöne von Süßwaren und Speiseeis. Es wird im Darm kaum aufgenommen und grösstenteils unverändert ausgeschieden, was einen Teil seiner vergleichsweise hohen Aufnahmemenge erklärt. Bekannt ist es auch ausserhalb des Regals: Als medizinischer Marker macht es Flüssigkeitswege sichtbar, und in der Zahnmedizin färbt es Zahnbelag an. In der EU ist es breit zugelassen, in einigen Ländern war es zeitweise verboten — ein weiteres Beispiel für Rechtsräume, die zu verschiedenen Schlüssen kommen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat den Stoff 2010 neu bewertet und eine duldbare tägliche Aufnahmemenge von 6 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag abgeleitet.
Woraus es gewonnen wird
Vollsynthetisch aus aromatischen Zwischenprodukten hergestellt.
Rechtsstand in der EU
in der EU zugelassen
Stand: 12. August 2026
Zugelassen nach Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B
Duldbare tägliche Aufnahmemenge
6 mg je kg Körpergewicht und Tag
festgelegt von EFSA 2010
EFSA, Scientific Opinion on the re-evaluation of Brilliant Blue FCF (E 133) as a food additive, 2010
Neubewertung
abgeschlossen 2010
EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.
Wofür es eingesetzt wird
- Blaufärbung von Süßwaren und Speiseeis
- Mischtöne für Grün
- Farbgebung in Getränken und Dessertzubereitungen
Was Behörden dazu festgehalten haben
Besonderheiten und Kennzeichnung
- Zugelassen in 37 Lebensmittelkategorien
Anhang II Teil E nennt 37 Lebensmittelkategorien, verteilt auf 14 Bereiche: 01, 03, 04, 05, 06, 07, 08, 09, 12, 13, 14, 15, 16, 17 (Bezeichnungen in Teil D). Die Höchstmengen reichen von 20 bis 500 mg/kg bzw. mg/l. In 3 der 43 Zulassungen gilt quantum satis, also keine zahlenmässige Höchstmenge. 17 weitere Zeilen im Rechtstext sind hier nicht mitgezählt, weil ihre Geltungszeiträume abgelaufen oder noch nicht begonnen hat. Welche Menge in welchem Lebensmittel gilt, steht dort je Kategorie — diese Angabe ist eine Übersicht, nicht die Zulassung selbst.
VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II Teil E (konsolidierte Fassung vom 18.02.2026)
Verwandt
Woher wissen wir das?
Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.