Grün S
Natrium-Triarylmethan-Sulfonat
Green S
auch: Green S · Lissamingrün · CI Food Green 4
Der einzige zugelassene reine Grünfarbstoff — und trotzdem selten.
Was es ist
Grün S ist unter den zugelassenen Farbstoffen der einzige, der von sich aus grün färbt; alle anderen Grüntöne im Regal entstehen durch Mischen eines blauen mit einem gelben Farbstoff. Trotzdem ist er selten, denn sein Ton gilt als hart und wenig natürlich für ein Lebensmittel, und Chlorophylle (E 140, E 141) wirken im Erzeugnis glaubwürdiger. Eingesetzt wird er in Süßwaren, Dessertzubereitungen und Konserven aus grünen Erbsen, deren Farbe beim Erhitzen sonst ins Olivgrüne kippt. Wie Brillantblau gehört er chemisch zu den Triarylmethan-Farbstoffen. Er ist gut wasserlöslich und hitzestabil, verliert aber im Sauren an Farbkraft. In mehreren Ländern ausserhalb der EU ist er nicht zugelassen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat ihn 2010 neu bewertet und eine duldbare tägliche Aufnahmemenge von 5 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag abgeleitet.
Woraus es gewonnen wird
Vollsynthetisch aus aromatischen Zwischenprodukten hergestellt.
Rechtsstand in der EU
in der EU zugelassen
Stand: 12. August 2026
Zugelassen nach Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B
Duldbare tägliche Aufnahmemenge
5 mg je kg Körpergewicht und Tag
festgelegt von EFSA 2010
EFSA, Scientific Opinion on the re-evaluation of Green S (E 142) as a food additive, 2010
Neubewertung
abgeschlossen 2010
EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.
Wofür es eingesetzt wird
- Grünfärbung von Süßwaren
- Farbgebung in Dessertzubereitungen
- Färbung von Gemüsekonserven
Was Behörden dazu festgehalten haben
Besonderheiten und Kennzeichnung
- Zugelassen in 36 Lebensmittelkategorien
Anhang II Teil E nennt 36 Lebensmittelkategorien, verteilt auf 14 Bereiche: 01, 03, 04, 05, 06, 07, 08, 09, 12, 13, 14, 15, 16, 17 (Bezeichnungen in Teil D). Die Höchstmengen reichen von 10 bis 500 mg/kg bzw. mg/l. In 2 der 42 Zulassungen gilt quantum satis, also keine zahlenmässige Höchstmenge. 17 weitere Zeilen im Rechtstext sind hier nicht mitgezählt, weil ihre Geltungszeiträume abgelaufen oder noch nicht begonnen hat. Welche Menge in welchem Lebensmittel gilt, steht dort je Kategorie — diese Angabe ist eine Übersicht, nicht die Zulassung selbst.
VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II Teil E (konsolidierte Fassung vom 18.02.2026)
Verwandt
Woher wissen wir das?
Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.