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E 132

Indigotin

Dinatrium-3,3'-dioxo-2,2'-bi-indolyliden-5,5'-disulfonat

Indigo Carmine

auch: Indigokarmin · Indigo Carmine · FD&C Blue 2 · CI Food Blue 1

Das Blau des Indigos, wasserlöslich gemacht — einer von zwei blauen Farbstoffen.

Was es ist

Indigotin, im Handel Indigokarmin, leitet sich vom Indigo ab, mit dem seit Jahrtausenden Textilien gefärbt werden. Für den Einsatz im Lebensmittel wird das an sich unlösliche Indigo mit Schwefelsäure behandelt und dadurch wasserlöslich gemacht. Es ergibt ein tiefes Blau, das mit Gelbtönen zu Grün gemischt wird — reine Grünfarbstoffe sind selten, die meisten grünen Erzeugnisse tragen eine Mischung. Man findet es in Süßwaren, Dragees und Getränken. In der Medizin dient derselbe Stoff seit langem als Marker, um Gewebe und Flüssigkeitswege sichtbar zu machen — ein Hinweis darauf, wie gut untersucht er ist. Anders als die Azofarbstoffe trägt es keinen Warnhinweis nach Anhang V. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat ihn 2014 neu bewertet und eine duldbare tägliche Aufnahmemenge von 5 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag abgeleitet.

Woraus es gewonnen wird

synthetisch

Aus synthetisch hergestelltem Indigo durch Sulfonierung gewonnen.

Rechtsstand in der EU

in der EU zugelassen

Stand: 12. August 2026

Zugelassen nach Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008.

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B

Duldbare tägliche Aufnahmemenge

5 mg je kg Körpergewicht und Tag

festgelegt von EFSA 2014

EFSA, Scientific Opinion on the re-evaluation of Indigo Carmine (E 132) as a food additive, 2014

Neubewertung

abgeschlossen 2014

EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.

Wofür es eingesetzt wird

  • Blaufärbung von Süßwaren und Dragees
  • Farbgebung in Getränken
  • Mischtöne für Grün zusammen mit gelben Farbstoffen

Was Behörden dazu festgehalten haben

Besonderheiten und Kennzeichnung

  • Zugelassen in 33 Lebensmittelkategorien

    Anhang II Teil E nennt 33 Lebensmittelkategorien, verteilt auf 14 Bereiche: 01, 03, 04, 05, 06, 07, 08, 09, 12, 13, 14, 15, 16, 17 (Bezeichnungen in Teil D). Die Höchstmengen reichen von 50 bis 500 mg/kg bzw. mg/l. In 2 der 37 Zulassungen gilt quantum satis, also keine zahlenmässige Höchstmenge. 17 weitere Zeilen im Rechtstext sind hier nicht mitgezählt, weil ihre Geltungszeiträume abgelaufen oder noch nicht begonnen hat. Welche Menge in welchem Lebensmittel gilt, steht dort je Kategorie — diese Angabe ist eine Übersicht, nicht die Zulassung selbst.

    VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II Teil E (konsolidierte Fassung vom 18.02.2026)

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Woher wissen wir das?

Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.

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