Amaranth
Trinatrium-2-hydroxy-1-(4-sulfonato-1-naphthylazo)naphthalin-3,6-disulfonat
Amaranth
auch: Amaranth · FD&C Red 2 · CI Food Red 9
Roter Azofarbstoff mit dem niedrigsten Wert aller Farbstoffe im Bestand — und in den USA verboten.
Was es ist
Amaranth ist ein synthetischer roter Azofarbstoff, dessen Name mit der gleichnamigen Pflanze nichts zu tun hat. Wie die anderen Monoazofarbstoffe war er Gegenstand der EFSA-Stellungnahme von 2013 zu neuen Genotoxizitätsdaten. Seine Zulassung in der EU ist eng: Er darf nur noch in Aperitifweinen, Spirituosen und Fischrogen eingesetzt werden — eine Beschränkung, die aus früheren Bewertungen folgt. In den Vereinigten Staaten ist er seit 1976 ganz verboten, was ihn zu einem der auffälligsten Beispiele dafür macht, dass Zulassungslisten je Rechtsraum verschieden ausfallen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat ihn 2010 neu bewertet und eine duldbare tägliche Aufnahmemenge von 0,15 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag abgeleitet. Das ist der niedrigste Wert unter den Farbstoffen dieses Bestands und rund ein Fünfzigstel dessen, was für Tartrazin gilt.
Woraus es gewonnen wird
Vollsynthetisch aus aromatischen Zwischenprodukten hergestellt.
Rechtsstand in der EU
in der EU zugelassen
Stand: 12. August 2026
Zugelassen nach Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B
Duldbare tägliche Aufnahmemenge
0,15 mg je kg Körpergewicht und Tag
festgelegt von EFSA 2010
Die Stellungnahme von 2013 zu Allurarot und den verwandten sulfonierten Monoazofarbstoffen hat den Wert nicht geändert; EFSAs Gefahrendatenbank OpenFoodTox führt für Amaranth unverändert 0,15 mg/kg.
EFSA, Scientific Opinion on the re-evaluation of Amaranth (E 123) as a food additive, 2010
Neubewertung
abgeschlossen 2010
EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.
Wofür es eingesetzt wird
- Rotfärbung von Aperitifweinen und Spirituosen
- Färbung von Fischrogen
Was Behörden dazu festgehalten haben
Besonderheiten und Kennzeichnung
- Nur in Fischrogen und bestimmten alkoholischen Getränken
Fünf Zulassungen, alle eng geführt: Kategorie 09.3 (Fischrogen) höchstens 30 mg/kg, ausgenommen Störrogen; Kategorie 14.2.6 (Spirituosen) 30 mg/l mit Ausnahmen für zahlreiche Kategorien; Kategorie 14.2.7.1 (aromatisierte Weine) 100 mg/l nur für Americano und Bitter vino, 30 mg/l nur für Wein-Aperitif; Kategorie 14.2.7.2 100 mg/l nur für Bitter soda; Kategorie 14.2.8 30 mg/l nur für alkoholische Getränke unter 15 Volumenprozent. Für Lebensmittel ausserhalb dieser Fälle ist Amaranth nicht zugelassen.
VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II Teil E (konsolidierte Fassung vom 18.02.2026)
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Woher wissen wir das?
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