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E 123

Amaranth

Trinatrium-2-hydroxy-1-(4-sulfonato-1-naphthylazo)naphthalin-3,6-disulfonat

Amaranth

auch: Amaranth · FD&C Red 2 · CI Food Red 9

Roter Azofarbstoff mit dem niedrigsten Wert aller Farbstoffe im Bestand — und in den USA verboten.

Was es ist

Amaranth ist ein synthetischer roter Azofarbstoff, dessen Name mit der gleichnamigen Pflanze nichts zu tun hat. Wie die anderen Monoazofarbstoffe war er Gegenstand der EFSA-Stellungnahme von 2013 zu neuen Genotoxizitätsdaten. Seine Zulassung in der EU ist eng: Er darf nur noch in Aperitifweinen, Spirituosen und Fischrogen eingesetzt werden — eine Beschränkung, die aus früheren Bewertungen folgt. In den Vereinigten Staaten ist er seit 1976 ganz verboten, was ihn zu einem der auffälligsten Beispiele dafür macht, dass Zulassungslisten je Rechtsraum verschieden ausfallen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat ihn 2010 neu bewertet und eine duldbare tägliche Aufnahmemenge von 0,15 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag abgeleitet. Das ist der niedrigste Wert unter den Farbstoffen dieses Bestands und rund ein Fünfzigstel dessen, was für Tartrazin gilt.

Woraus es gewonnen wird

synthetisch

Vollsynthetisch aus aromatischen Zwischenprodukten hergestellt.

Rechtsstand in der EU

in der EU zugelassen

Stand: 12. August 2026

Zugelassen nach Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008.

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B

Duldbare tägliche Aufnahmemenge

0,15 mg je kg Körpergewicht und Tag

festgelegt von EFSA 2010

Die Stellungnahme von 2013 zu Allurarot und den verwandten sulfonierten Monoazofarbstoffen hat den Wert nicht geändert; EFSAs Gefahrendatenbank OpenFoodTox führt für Amaranth unverändert 0,15 mg/kg.

EFSA, Scientific Opinion on the re-evaluation of Amaranth (E 123) as a food additive, 2010

Neubewertung

abgeschlossen 2010

EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.

Wofür es eingesetzt wird

  • Rotfärbung von Aperitifweinen und Spirituosen
  • Färbung von Fischrogen

Was Behörden dazu festgehalten haben

Besonderheiten und Kennzeichnung

  • Nur in Fischrogen und bestimmten alkoholischen Getränken

    Fünf Zulassungen, alle eng geführt: Kategorie 09.3 (Fischrogen) höchstens 30 mg/kg, ausgenommen Störrogen; Kategorie 14.2.6 (Spirituosen) 30 mg/l mit Ausnahmen für zahlreiche Kategorien; Kategorie 14.2.7.1 (aromatisierte Weine) 100 mg/l nur für Americano und Bitter vino, 30 mg/l nur für Wein-Aperitif; Kategorie 14.2.7.2 100 mg/l nur für Bitter soda; Kategorie 14.2.8 30 mg/l nur für alkoholische Getränke unter 15 Volumenprozent. Für Lebensmittel ausserhalb dieser Fälle ist Amaranth nicht zugelassen.

    VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II Teil E (konsolidierte Fassung vom 18.02.2026)

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Woher wissen wir das?

Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.

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