Erythrosin
Dinatrium-2-(2,4,5,7-tetraiod-3-oxido-6-oxoxanthen-9-yl)benzoat
Erythrosine
auch: Erythrosine · FD&C Red 3 · CI Food Red 14 · Erythrosin B
Der Cocktailkirschen-Farbstoff. Enthält Iod — daher die enge Zulassung.
Was es ist
Erythrosin ist ein synthetischer roter Farbstoff, dessen Molekül vier Iodatome trägt. Genau das begrenzt seinen Einsatz: Iod greift in den Stoffwechsel der Schilddrüse ein, und der Farbstoff setzt bei der Verdauung einen Teil davon frei. Die EU hat seine Zulassung deshalb auf zwei Verwendungen eingeschränkt — Cocktailkirschen und kandierte Kirschen. Wer die leuchtend roten Kirschen auf einer Torte sieht, sieht in aller Regel diesen Stoff. Vier Iodatome machen das Molekül zudem ungewöhnlich schwer, was seine Färbekraft je Masse mindert. Anders als die meisten anderen Farbstoffe ist er kein Azofarbstoff, sondern ein Xanthen-Derivat, und trägt deshalb auch keinen Warnhinweis nach Anhang V. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat ihn 2011 neu bewertet und eine duldbare tägliche Aufnahmemenge von 0,1 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag abgeleitet.
Woraus es gewonnen wird
Vollsynthetisch hergestellt; enthält vier Iodatome je Molekül.
Rechtsstand in der EU
in der EU zugelassen
Stand: 12. August 2026
Zugelassen nach Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B
Duldbare tägliche Aufnahmemenge
0,1 mg je kg Körpergewicht und Tag
festgelegt von EFSA 2011
Der Iodgehalt des Moleküls ist der Grund für die enge Zulassung, nicht die Färbekraft.
EFSA, Scientific Opinion on the re-evaluation of Erythrosine (E 127) as a food additive, 2011
Neubewertung
abgeschlossen 2011
EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.
Wofür es eingesetzt wird
- Färbung von Cocktailkirschen
- Färbung kandierter Kirschen
Was Behörden dazu festgehalten haben
Besonderheiten und Kennzeichnung
- Nur in bestimmten Kirschenkonserven
Beide Zulassungen liegen in Kategorie 04.2.3 (Obst- und Gemüsekonserven): höchstens 200 mg/kg für Cocktailkirschen und kandierte Kirschen, höchstens 150 mg/kg für Bigarreaux-Kirschen (Kaiserkirschen) in Sirup und in Obstsalat. Ausserhalb dieser beiden Fälle ist Erythrosin in Lebensmitteln nicht erlaubt.
VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II Teil E (konsolidierte Fassung vom 18.02.2026)
Verwandt
Woher wissen wir das?
Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.