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E 160c

Paprikaextrakt

Capsanthin- und capsorubinhaltiger Extrakt aus Capsicum annuum

Paprika extract

auch: Capsanthin · Capsorubin · Paprika extract · Paprikaoleoresin

Der Farbstoff der Paprikaschote — und der einzige, bei dem die Schärfe geprüft wird.

Was es ist

Paprikaextrakt wird aus den getrockneten Früchten von Capsicum annuum gewonnen und färbt orangerot bis tiefrot. Wirksam sind die Carotinoide Capsanthin und Capsorubin. Der Extrakt bringt ein Problem mit, das kein anderer Farbstoff hat: Aus derselben Frucht stammen auch die scharfen Capsaicinoide, und die Spezifikation begrenzt deren Gehalt deshalb ausdrücklich — ein Farbstoff soll färben, nicht schärfen. Eingesetzt wird er in Wurstwaren, Käse, Suppen und Snackerzeugnissen. Er ist damit einer der wenigen Farbstoffe, die aus derselben Pflanze stammen, deren Geschmack das Erzeugnis ohnehin trägt — Paprikawurst wird mit Paprika gefärbt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat ihn 2015 neu bewertet und dabei zwei Werte abgeleitet: 1,7 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag für die Capsanthin- und Capsorubin-Anteile sowie 24 Milligramm für den Extrakt als Ganzes.

Woraus es gewonnen wird

pflanzlich

Aus getrockneten Früchten des Paprikastrauchs (Capsicum annuum) mit Lösungsmitteln extrahiert.

Rechtsstand in der EU

in der EU zugelassen

Stand: 12. August 2026

Zugelassen nach Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008.

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B

Duldbare tägliche Aufnahmemenge

1,7 mg je kg Körpergewicht und Tag

festgelegt von EFSA 2015

Der Wert bezieht sich auf die färbenden Anteile Capsanthin und Capsorubin. Für den Extrakt als Ganzes hat die Behörde daneben 24 mg/kg Körpergewicht und Tag abgeleitet. Die Spezifikation begrenzt zusätzlich den Gehalt an scharfen Capsaicinoiden.

EFSA, Scientific Opinion on the re-evaluation of paprika extract (E 160c) as a food additive, 2015

Neubewertung

abgeschlossen 2015

EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.

Wofür es eingesetzt wird

  • Färbung von Wurstwaren und Käse
  • Farbgebung in Suppen und Soßen
  • Färbung von Snackerzeugnissen

Was Behörden dazu festgehalten haben

Besonderheiten und Kennzeichnung

  • Zugelassen in 51 Lebensmittelkategorien

    Anhang II Teil E nennt 51 Lebensmittelkategorien, verteilt auf 14 Bereiche: 01, 03, 04, 05, 06, 07, 08, 09, 12, 13, 14, 15, 16, 17 (Bezeichnungen in Teil D). Die Höchstmenge beträgt durchgehend 10 mg/kg bzw. mg/l. In 56 der 60 Zulassungen gilt quantum satis, also keine zahlenmässige Höchstmenge. 11 weitere Zeilen im Rechtstext sind hier nicht mitgezählt, weil ihre Geltungszeiträume abgelaufen oder noch nicht begonnen hat. Welche Menge in welchem Lebensmittel gilt, steht dort je Kategorie — diese Angabe ist eine Übersicht, nicht die Zulassung selbst.

    VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II Teil E (konsolidierte Fassung vom 18.02.2026)

Verwandt

Im Lebensmittel-Katalog: Paprika (rot)

Woher wissen wir das?

Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.

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