Lycopin
Ψ,Ψ-Carotin
Lycopene
auch: Lycopene · Lykopin · Tomatenrot
Das Rot der Tomate — als Farbstoff aus Tomaten, Pilzen oder synthetisch.
Was es ist
Lycopin ist der Farbstoff, der reife Tomaten rot macht, und gehört wie das Carotin zu den Carotinoiden. Anders als jenes ist es keine Vorstufe von Vitamin A — die Molekülenden fehlen, die der Körper dafür bräuchte. Als Zusatzstoff wird es aus Tomaten gewonnen, mit dem Pilz Blakeslea trispora vergoren oder synthetisch hergestellt; alle drei Wege führen zur selben Nummer. Eingesetzt wird es in Getränken, Süßwaren, Suppen und Fleischersatz, wo es die Farbe von Fleisch nachbildet. Wer Lycopin auf einer Zutatenliste liest, sollte nicht auf Tomate im Erzeugnis schliessen: Der Farbstoff kann aus jeder der drei Quellen stammen. Anders als synthetische Rottöne bleicht Lycopin unter Licht rasch aus, was seinen Einsatz in klaren Verpackungen begrenzt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat eine duldbare tägliche Aufnahmemenge von 0,5 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag abgeleitet.
Woraus es gewonnen wird
Aus Tomaten extrahiert, durch Vergärung mit Blakeslea trispora gewonnen oder synthetisch hergestellt — die Verordnung führt alle drei Wege unter derselben Nummer.
Rechtsstand in der EU
in der EU zugelassen
Stand: 12. August 2026
Zugelassen nach Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B
Duldbare tägliche Aufnahmemenge
0,5 mg je kg Körpergewicht und Tag
festgelegt von EFSA 2010
EFSA, Revised exposure assessment for lycopene as a food colour, 2010
Neubewertung
abgeschlossen 2010
EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.
Wofür es eingesetzt wird
- Rotfärbung von Getränken und Süßwaren
- Farbgebung in Suppen und Soßen
- Färbung von Fleischersatzerzeugnissen
Was Behörden dazu festgehalten haben
Besonderheiten und Kennzeichnung
- Zugelassen in 29 Lebensmittelkategorien
Anhang II Teil E nennt 29 Lebensmittelkategorien, verteilt auf 14 Bereiche: 01 Milchprodukte und Analoge, 03 Speiseeis, 04 Obst und Gemüse, 05 Süßwaren, 06 Getreide und Getreideprodukte, 07 Backwaren, 08 Fleisch, 09 Fisch und Fischereiprodukte, 12 Salz, Gewürze, Suppen, Soßen, Salate und Eiweißprodukte, 13 Lebensmittel für besondere Gruppen im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013, 14 Getränke, 15 Verzehrfertige süße oder herzhafte Happen und Knabbereien, 16 Dessertspeisen, ausgenommen Produkte der Kategorien 1, 3 und 4, 17 Nahrungsergänzungsmittel gemäß der Richtlinie 2002/46/EG. Die Höchstmengen reichen von 5 bis 500 mg/kg bzw. mg/l. Welche Menge in welchem Lebensmittel gilt, steht dort je Kategorie — diese Angabe ist eine Übersicht, nicht die Zulassung selbst.
VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II Teil E (konsolidierte Fassung vom 18.02.2026)
Verwandt
Im Lebensmittel-Katalog: Tomate
Woher wissen wir das?
Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.