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E 161b

Lutein

(3R,3'R,6'R)-β,ε-Carotin-3,3'-diol

Lutein

auch: Lutein · Xanthophyll · Tagetes-Extrakt

Gelber Farbstoff aus Tagetesblüten — derselbe Stoff, der im Auge sitzt.

Was es ist

Lutein gehört zu den Xanthophyllen, den sauerstoffhaltigen Carotinoiden, und färbt gelb bis orange. Gewonnen wird es überwiegend aus den Blüten der Studentenblume, botanisch Tagetes erecta; daneben steckt es in Grünkohl, Spinat und Eigelb. Im menschlichen Körper reichert es sich in der Netzhaut an, im sogenannten gelben Fleck, weshalb es auch als Nahrungsergänzung verkauft wird — als Zusatzstoff dient es dagegen ausschliesslich dem Färben, und mit gesundheitlichen Wirkungen darf dabei nicht geworben werden. Eingesetzt wird es in Getränken, Süßwaren, Suppen und Milcherzeugnissen. Im Hühnerfutter sorgt dasselbe Carotinoid für die Farbe des Eigelbs — dort ist es allerdings ein Futtermittelzusatzstoff mit eigener Rechtsgrundlage. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat Lutein-Zubereitungen 2011 neu bewertet und eine duldbare tägliche Aufnahmemenge von 1 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag abgeleitet.

Woraus es gewonnen wird

pflanzlich

Überwiegend aus den Blüten der Studentenblume (Tagetes erecta) extrahiert.

Rechtsstand in der EU

in der EU zugelassen

Stand: 12. August 2026

Zugelassen nach Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008.

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B

Duldbare tägliche Aufnahmemenge

1 mg je kg Körpergewicht und Tag

festgelegt von EFSA 2011

Die Stellungnahme von 2012 betraf neue Angaben zu den Verwendungsmengen und damit die Aufnahmeschätzung, nicht den Wert selbst; OpenFoodTox führt für Lutein unverändert 1 mg/kg.

EFSA, Scientific Opinion on the re-evaluation of lutein preparations other than lutein with high concentrations of total saponified carotenoids, 2011

Neubewertung

abgeschlossen 2011

EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.

Wofür es eingesetzt wird

  • Gelbfärbung von Getränken und Süßwaren
  • Farbgebung in Suppen und Soßen
  • Färbung von Milcherzeugnissen

Was Behörden dazu festgehalten haben

Besonderheiten und Kennzeichnung

  • Zugelassen in 36 Lebensmittelkategorien

    Anhang II Teil E nennt 36 Lebensmittelkategorien, verteilt auf 14 Bereiche: 01, 03, 04, 05, 06, 07, 08, 09, 12, 13, 14, 15, 16, 17 (Bezeichnungen in Teil D). Die Höchstmengen reichen von 50 bis 500 mg/kg bzw. mg/l. In 2 der 42 Zulassungen gilt quantum satis, also keine zahlenmässige Höchstmenge. 17 weitere Zeilen im Rechtstext sind hier nicht mitgezählt, weil ihre Geltungszeiträume abgelaufen oder noch nicht begonnen hat. Welche Menge in welchem Lebensmittel gilt, steht dort je Kategorie — diese Angabe ist eine Übersicht, nicht die Zulassung selbst.

    VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II Teil E (konsolidierte Fassung vom 18.02.2026)

Verwandt

Im Lebensmittel-Katalog: Grünkohl

Woher wissen wir das?

Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.

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