Canthaxanthin
β,β-Carotin-4,4'-dion
Canthaxanthin
auch: Canthaxanthin · Canthaxanthine
Ein Farbstoff, der im Verzeichnis steht, aber in keinem Lebensmittel erlaubt ist — geblieben ist er wegen der Arzneimittel.
in der EU nicht mehr zugelassen Im Verzeichnis aller Zusatzstoffe (Anhang II Teil B) geführt, aber in keiner Lebensmittelkategorie der Teile D und E zugelassen. Die Fussnote dort nennt den Grund für die Listung: Verwendung in Arzneimitteln nach Richtlinie 2009/35/EG. Geprüft an der konsolidierten Fassung, die seit dem 18.02.2026 gilt.
Was es ist
Canthaxanthin ist ein rotoranges Carotinoid; benannt ist es nach dem Zimtfarbenen Pfifferling, in dem es vorkommt, und es färbt auch die Federn von Flamingos. Als Lebensmittelfarbstoff ist es in der EU heute nicht mehr verwendbar: Anhang II der Zusatzstoff-Verordnung führt die Nummer zwar im Verzeichnis aller Zusatzstoffe, aber eine Fussnote dort stellt ausdrücklich fest, dass der Stoff in keiner Lebensmittelkategorie zugelassen ist. Er steht in der Liste allein deshalb, weil er nach der Richtlinie 2009/35/EG in Arzneimitteln verwendet wird. In der geltenden Fassung kommt Canthaxanthin genau zweimal vor — in dieser Liste und in dieser Fussnote; eine Lebensmittelkategorie mit einer Höchstmenge gibt es nicht. Ein zweiter Weg ist dagegen offen und wird begangen: Als sensorischer Futtermittelzusatzstoff ist Canthaxanthin für Masthühner, weiteres Mastgeflügel, Legegeflügel sowie Zierfische und Ziervögel zugelassen, wo es Federn, Haut und Fleisch färbt. Die duldbare Aufnahmemenge von 0,03 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag ist der niedrigste Zahlenwert des hiesigen Bestands. Maßgeblich war eine Wirkung, die kein anderer Farbstoff hier zeigt: Bei hoher Aufnahme lagert sich der Stoff in der Netzhaut ab und bildet dort sichtbare Kristalle, die sich nach dem Absetzen zurückbilden.
Woraus es gewonnen wird
Synthetisch hergestellt; kommt natürlich in Pfifferlingen und bei einigen Tieren vor.
Rechtsstand in der EU
in der EU nicht mehr zugelassen
Stand: 12. August 2026
Im Verzeichnis aller Zusatzstoffe (Anhang II Teil B) geführt, aber in keiner Lebensmittelkategorie der Teile D und E zugelassen. Die Fussnote dort nennt den Grund für die Listung: Verwendung in Arzneimitteln nach Richtlinie 2009/35/EG. Geprüft an der konsolidierten Fassung, die seit dem 18.02.2026 gilt.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B
Duldbare tägliche Aufnahmemenge
0,03 mg je kg Körpergewicht und Tag
festgelegt von EFSA 2010
Maßgeblich war die Ablagerung in der Netzhaut bei hoher Aufnahme. Der Wert stammt aus der Neubewertung als Lebensmittelfarbstoff von 2010; das Gutachten von 2025 betrifft den Futtermittel-Einsatz und lässt ihn unberührt.
EFSA, Scientific Opinion on the re-evaluation of canthaxanthin (E 161g) as a food additive, 2010
Neubewertung
abgeschlossen 2010
EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.
Wofür es eingesetzt wird
- Kein Einsatz in Lebensmitteln — in keiner Kategorie zugelassen
- Färbung in Arzneimitteln (Richtlinie 2009/35/EG)
- Sensorischer Futtermittelzusatzstoff für Geflügel und Zierfische
Was Behörden dazu festgehalten haben
- EFSA · 2010 Scientific Opinion on the re-evaluation of canthaxanthin (E 161 g) as a food additive
- EFSA · 2025 Modification of the terms of authorisation of the feed additive consisting of canthaxanthin for chickens for fattening, minor poultry species for fattening, laying poultry and poultry reared for laying, ornamental fish and ornamental birds
„The additive is already authorised as sensory feed additive for use in feed for chickens for fattening, minor poultry species for fattening, laying poultry, poultry reared for laying, ornamental fish, ornamental birds“
Besonderheiten und Kennzeichnung
- In keiner Lebensmittelkategorie zugelassen
Wortlaut der Fussnote in Anhang II Teil B: „Canthaxanthin ist in den Lebensmittelkategorien in Teil D bzw. E nicht zugelassen. Der Stoff ist in der Liste B.1 aufgeführt, da er in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2009/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Arzneimitteln verwendet wird.“ Dieselbe Fussnote trägt seit 2022 auch Titandioxid (E 171).
VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II Teil B, Fussnote (*1) (konsolidierte Fassung vom 18.02.2026)
Verwandt
Im Lebensmittel-Katalog: Pfifferling
Woher wissen wir das?
Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.