Beta-apo-8'-carotenal
β-apo-8'-Carotenal (C 30)
Beta-apo-8'-carotenal
auch: Beta-apo-8'-carotenal · Apocarotenal · C 30
Orangeroter Verwandter des Carotins — mit einer Aufnahmemenge, die sich 2014 versechsfacht hat.
Was es ist
Beta-apo-8'-carotenal ist ein verkürztes Carotinoid und färbt orangerot bis rot. Es kommt in Spinat und Zitrusfrüchten natürlich vor, wird als Zusatzstoff aber synthetisch hergestellt. Verwendet wird es in Getränken, Käseüberzügen und Soßen. Sein Eintrag zeigt besonders deutlich, wie ein Behördenwert zustande kommt — und dass er sich ändern kann, ohne dass ein einziges neues Tier eingesetzt wurde. 2012 leitete die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit eine duldbare tägliche Aufnahmemenge von 0,05 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht ab, gestützt auf Nierenbefunde aus einer 13-Wochen-Studie an Ratten. Danach wurden sämtliche Original-Gewebeschnitte derselben Studie unter besseren Sichtbedingungen erneut ausgewertet — ohne neue Tierversuche. Was zuvor als Schaden gelesen worden war, erwies sich dabei als anders zu deuten. Das Ergebnis änderte den maßgeblichen Wert der Studie, und die Behörde setzte die Aufnahmemenge 2014 auf 0,3 Milligramm herauf, also das Sechsfache.
Woraus es gewonnen wird
Synthetisch hergestellt; kommt natürlich in Spinat und Zitrusfrüchten vor.
Rechtsstand in der EU
in der EU zugelassen
Stand: 12. August 2026
Zugelassen nach Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B
Duldbare tägliche Aufnahmemenge
0,3 mg je kg Körpergewicht und Tag
festgelegt von EFSA 2014
Ersetzt die 0,05 mg/kg aus der Neubewertung von 2012. Grundlage war keine neue Studie, sondern die erneute Auswertung der Original-Gewebeschnitte derselben 13-Wochen-Rattenstudie unter besseren Sichtbedingungen; daraus ergab sich ein NOAEL von 30 mg/kg Körpergewicht und Tag.
Neubewertung
abgeschlossen 2014
EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.
Wofür es eingesetzt wird
- Orangefärbung von Getränken und Süßwaren
- Farbgebung in Soßen und Suppen
- Färbung von Käseüberzügen
Was Behörden dazu festgehalten haben
Besonderheiten und Kennzeichnung
- Zugelassen in 34 Lebensmittelkategorien
Anhang II Teil E nennt 34 Lebensmittelkategorien, verteilt auf 14 Bereiche: 01, 03, 04, 05, 06, 07, 08, 09, 12, 13, 14, 15, 16, 17 (Bezeichnungen in Teil D). Die Höchstmengen reichen von 50 bis 500 mg/kg bzw. mg/l. In 2 der 42 Zulassungen gilt quantum satis, also keine zahlenmässige Höchstmenge. 17 weitere Zeilen im Rechtstext sind hier nicht mitgezählt, weil ihre Geltungszeiträume abgelaufen oder noch nicht begonnen hat. Welche Menge in welchem Lebensmittel gilt, steht dort je Kategorie — diese Angabe ist eine Übersicht, nicht die Zulassung selbst.
VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II Teil E (konsolidierte Fassung vom 18.02.2026)
Verwandt
Woher wissen wir das?
Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.