Füllstoff — Zusatzstoffe
Was auf der Zutatenliste als „E 407“ oder „Carrageen“ steht, ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff. Diese Seiten geben wieder, was die Behörden dazu festgehalten haben: welche Aufgabe der Stoff hat, woraus er gewonnen wird, ob er in der EU zugelassen ist, welche duldbare tägliche Aufnahmemenge festgelegt wurde und welche Gutachten es dazu gibt. Wir bewerten nicht — wir belegen. Jede Angabe trägt ihre Quelle.
Derzeit 2 Einträge in dieser Auswahl. Der Bestand ist im Aufbau — die EU führt rund 330 zugelassene Zusatzstoffe, hier stehen 2. Eine Nummer, die hier fehlt, ist deshalb nicht unzulässig, sondern noch nicht geschrieben. Jeder Eintrag wird einzeln gegen die Rechtsgrundlage und die EFSA-Gutachten geprüft, bevor er erscheint.
Füllstoffe vergrössern das Volumen eines Lebensmittels, ohne nennenswert Energie beizutragen. Sie ersetzen dort Masse, wo Zucker oder Fett weggelassen wurde und sonst ein Loch bliebe.
Woran man sie erkennt: „Füllstoff: Polydextrose" — häufig in energiereduzierten Erzeugnissen.
Die Funktionsklassen sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 festgelegt. Ein Stoff kann mehreren angehören; welche auf der Packung steht, richtet sich nach der Aufgabe im jeweiligen Erzeugnis.
Nach Funktion
- Stabilisator 34
- Farbstoff 30
- Konservierungsstoff 26
- Emulgator 23
- Antioxidationsmittel 15
- Säureregulator 15
- Süßungsmittel 12
- Trennmittel 11
- Verdickungsmittel 11
- Komplexbildner 8
- Trägerstoff 8
- Geschmacksverstärker 7
- Überzugsmittel 7
- Festigungsmittel 5
- Emulgiersalz 4
- Geliermittel 4
- Backtriebmittel 3
- Schaumverhüter 3
- Füllstoff 2
- Mehlbehandlungsmittel 2
- Säuerungsmittel 2
- Schaummittel 2
- Feuchthaltemittel 1
E 400–499 überwiegend Verdickungs-, Gelier- und Emulgiermittel
Diese Seiten geben den Stand der Behörden wieder — Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 und die Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit. Sie sind keine Gesundheitsberatung und ersetzen keine ärztliche Auskunft.