Süßungsmittel — Zusatzstoffe
Was auf der Zutatenliste als „E 407“ oder „Carrageen“ steht, ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff. Diese Seiten geben wieder, was die Behörden dazu festgehalten haben: welche Aufgabe der Stoff hat, woraus er gewonnen wird, ob er in der EU zugelassen ist, welche duldbare tägliche Aufnahmemenge festgelegt wurde und welche Gutachten es dazu gibt. Wir bewerten nicht — wir belegen. Jede Angabe trägt ihre Quelle.
Derzeit 12 Einträge in dieser Auswahl. Der Bestand ist im Aufbau — die EU führt rund 330 zugelassene Zusatzstoffe, hier stehen 12. Eine Nummer, die hier fehlt, ist deshalb nicht unzulässig, sondern noch nicht geschrieben. Jeder Eintrag wird einzeln gegen die Rechtsgrundlage und die EFSA-Gutachten geprüft, bevor er erscheint.
Süssungsmittel süssen, ohne Zucker zu sein. Die einen süssen hundert- bis mehrtausendfach stärker als Zucker und werden deshalb in winzigen Mengen eingesetzt; die anderen — die Zuckeraustauschstoffe — süssen ähnlich stark wie Zucker, liefern aber weniger Energie.
Woran man sie erkennt: „Süssungsmittel: Aspartam". Erzeugnisse mit Aspartam tragen zusätzlich den Hinweis auf eine Phenylalaninquelle.
Die Funktionsklassen sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 festgelegt. Ein Stoff kann mehreren angehören; welche auf der Packung steht, richtet sich nach der Aufgabe im jeweiligen Erzeugnis.
Nach Funktion
- Stabilisator 34
- Farbstoff 30
- Konservierungsstoff 26
- Emulgator 23
- Antioxidationsmittel 15
- Säureregulator 15
- Süßungsmittel 12
- Trennmittel 11
- Verdickungsmittel 11
- Komplexbildner 8
- Trägerstoff 8
- Geschmacksverstärker 7
- Überzugsmittel 7
- Festigungsmittel 5
- Emulgiersalz 4
- Geliermittel 4
- Backtriebmittel 3
- Schaumverhüter 3
- Füllstoff 2
- Mehlbehandlungsmittel 2
- Säuerungsmittel 2
- Schaummittel 2
- Feuchthaltemittel 1
E 900–999 überwiegend Überzugsmittel, Treibgase und Süßungsmittel
- E 950 Acesulfam K Süssstoff, dessen Aufnahmemenge die EFSA 2025 angehoben hat — von 9 auf 15 mg/kg.
- E 951 Aspartam Süßstoff mit Phenylalanin-Hinweispflicht. Drei Gremien, drei Aussagen — alle hier zitiert.
- E 954 Saccharin Der älteste Süssstoff. 2024 neu bewertet — und die Aufnahmemenge dabei angehoben.
- E 955 Sucralose Aus Zucker hergestellt, aber kein Zucker mehr — rund sechshundertmal süsser.
- E 960 Steviolglycoside Diese Nummer gibt es nicht mehr — seit 2021 heisst der Stoff E 960a, und drei weitere Stevia-Nummern sind hinzugekommen. Nummer ersetzt — Stoff weiter zugelassen
- E 960a Steviolglycoside aus Stevia Die ursprüngliche Stevia-Nummer — bis 2021 hiess sie E 960, gewonnen aus den Blättern der Pflanze.
- E 960b Steviolglycoside aus Fermentation Dasselbe Süssungsmittel, aber aus Zucker gebraut statt aus Blättern gewonnen — seit 2025 eigene Nummer.
- E 960c Enzymatisch hergestellte Steviolglycoside Blattauszug, an dem Enzyme weiterbauen — aus häufigen Glycosiden werden die seltenen, weniger bitteren.
- E 960d Glycosylierte Steviolglycoside Steviolglycoside mit bis zu zwanzig zusätzlichen Zuckerbausteinen, aus Stärke angehängt.
- E 961 Neotam Aspartam mit einem Anhang — dadurch achttausendmal süsser als Zucker und ohne Phenylalanin-Hinweis.
- E 968 Erythrit Zuckeraustauschstoff mit dem höchsten Wert des Bestands — 500 mg/kg.
- E 969 Advantam Der süsseste zugelassene Stoff — rund zwanzigtausendmal süsser als Zucker.
Diese Seiten geben den Stand der Behörden wieder — Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 und die Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit. Sie sind keine Gesundheitsberatung und ersetzen keine ärztliche Auskunft.