🍒 Speisekammer

Ein Nachschlagewerk über Lebensmittel — Nährstoffe, Saison, Herkunft.

Süßungsmittel — Zusatzstoffe

Was auf der Zutatenliste als „E 407“ oder „Carrageen“ steht, ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff. Diese Seiten geben wieder, was die Behörden dazu festgehalten haben: welche Aufgabe der Stoff hat, woraus er gewonnen wird, ob er in der EU zugelassen ist, welche duldbare tägliche Aufnahmemenge festgelegt wurde und welche Gutachten es dazu gibt. Wir bewerten nicht — wir belegen. Jede Angabe trägt ihre Quelle.

Derzeit 12 Einträge in dieser Auswahl. Der Bestand ist im Aufbau — die EU führt rund 330 zugelassene Zusatzstoffe, hier stehen 12. Eine Nummer, die hier fehlt, ist deshalb nicht unzulässig, sondern noch nicht geschrieben. Jeder Eintrag wird einzeln gegen die Rechtsgrundlage und die EFSA-Gutachten geprüft, bevor er erscheint.

Süssungsmittel süssen, ohne Zucker zu sein. Die einen süssen hundert- bis mehrtausendfach stärker als Zucker und werden deshalb in winzigen Mengen eingesetzt; die anderen — die Zuckeraustauschstoffe — süssen ähnlich stark wie Zucker, liefern aber weniger Energie.

Woran man sie erkennt: „Süssungsmittel: Aspartam". Erzeugnisse mit Aspartam tragen zusätzlich den Hinweis auf eine Phenylalaninquelle.

Die Funktionsklassen sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 festgelegt. Ein Stoff kann mehreren angehören; welche auf der Packung steht, richtet sich nach der Aufgabe im jeweiligen Erzeugnis.

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E 900–999 überwiegend Überzugsmittel, Treibgase und Süßungsmittel

Diese Seiten geben den Stand der Behörden wieder — Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 und die Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit. Sie sind keine Gesundheitsberatung und ersetzen keine ärztliche Auskunft.

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