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E 951

Aspartam

N-L-α-Aspartyl-L-phenylalanin-1-methylester

Aspartame

auch: Aspartame · Süßstoff · NutraSweet · Canderel

Süßstoff mit Phenylalanin-Hinweispflicht. Drei Gremien, drei Aussagen — alle hier zitiert.

Was es ist

Aspartam ist ein Süßstoff aus zwei Aminosäuren, Asparaginsäure und Phenylalanin, verbunden zu einem Methylester. Es süßt etwa zweihundertmal stärker als Zucker und liefert deshalb in der eingesetzten Menge praktisch keine Energie. Weil es beim Verdauen Phenylalanin freisetzt, müssen Lebensmittel mit Aspartam den Hinweis „enthält eine Phenylalaninquelle“ tragen — das ist wichtig für Menschen mit der Stoffwechselkrankheit Phenylketonurie. Der Stoff ist mehrfach von verschiedenen Gremien geprüft worden, und ihre Aussagen fallen unterschiedlich aus. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit legte 2013 eine Aufnahmemenge von 40 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag fest. Die Internationale Krebsforschungsagentur der WHO stufte Aspartam 2023 als „möglicherweise krebserregend für den Menschen“ ein (Gruppe 2B) und begründete das mit begrenzter Evidenz. Der gemeinsame Sachverständigenausschuss von FAO und WHO bestätigte im selben Jahr die Aufnahmemenge von 40 Milligramm.

Woraus es gewonnen wird

synthetisch

Aus den beiden Aminosäuren Asparaginsäure und Phenylalanin synthetisch aufgebaut.

Rechtsstand in der EU

in der EU zugelassen

Stand: 11. August 2026

Zugelassen nach Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008, mit vorgeschriebenem Hinweis auf die Phenylalaninquelle.

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B

Duldbare tägliche Aufnahmemenge

40 mg je kg Körpergewicht und Tag

festgelegt von EFSA 2013

Abgeleitet aus chronischen Studien am Tier. Der FAO/WHO-Sachverständigenausschuss JECFA bestätigte denselben Wert 2023.

EFSA, Scientific Opinion on the re-evaluation of aspartame (E 951) as a food additive, 2013

Neubewertung

abgeschlossen 2013

EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.

Wofür es eingesetzt wird

  • Süßung energiereduzierter Erfrischungsgetränke
  • Tafelsüße und Süßstofftabletten
  • Kaugummi, Desserts und Joghurterzeugnisse

Was Behörden dazu festgehalten haben

Besonderheiten und Kennzeichnung

  • Hinweispflicht: „enthält eine Phenylalaninquelle“

    Vorgeschrieben für Lebensmittel mit Aspartam. Der Hinweis richtet sich an Menschen mit Phenylketonurie, einer angeborenen Stoffwechselkrankheit.

    VO (EU) Nr. 1169/2011, Anhang III

Verwandt

Woher wissen wir das?

Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.

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