Sucralose
1,6-Dichlor-1,6-didesoxy-β-D-fructofuranosyl-4-chlor-4-desoxy-α-D-galactopyranosid
Sucralose
auch: Sucralose · Trichlorgalactosaccharose · Splenda
Aus Zucker hergestellt, aber kein Zucker mehr — rund sechshundertmal süsser.
Was es ist
Sucralose entsteht aus Haushaltszucker, indem drei seiner Hydroxylgruppen durch Chloratome ersetzt werden. Der Umbau macht das Molekül für den menschlichen Stoffwechsel unbrauchbar: Es wird zum grössten Teil unverändert ausgeschieden und liefert praktisch keine Energie. Zugleich steigt die Süsskraft auf etwa das Sechshundertfache von Zucker. Sucralose ist hitzebeständig und geschmacklich dem Zucker näher als die meisten anderen Süssstoffe, weshalb sie sich für Backwaren und Getränke gleichermassen eignet. Der Name führt in die Irre: „Sucralose“ klingt nach Saccharose, und tatsächlich ist Zucker der Ausgangsstoff — im fertigen Molekül ist davon aber nichts mehr verwertbar. Die duldbare tägliche Aufnahmemenge von 15 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht stammt vom Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat sich mehrfach mit dem Stoff befasst, zuletzt 2017 mit einer Stellungnahme zur Belastbarkeit einer Mäusestudie zur Krebserzeugung.
Woraus es gewonnen wird
Aus Saccharose durch Austausch von drei Hydroxylgruppen gegen Chlor hergestellt.
Rechtsstand in der EU
in der EU zugelassen
Stand: 12. August 2026
Zugelassen nach Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B
Duldbare tägliche Aufnahmemenge
15 mg je kg Körpergewicht und Tag
festgelegt von SCF 2000
Vom Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss festgelegt und in EFSAs Gefahrendatenbank OpenFoodTox unverändert geführt. Eine vollständige Neubewertung durch die EFSA steht aus; sie hat sich 2016 zu einer erweiterten Verwendung und 2017 zur Belastbarkeit einer Mäusestudie geäussert.
EFSA OpenFoodTox 3.0 (Zenodo 19388272, CC-BY-4.0), Referenzwert für Sucralose
Neubewertung
noch ausstehend
EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.
Der Stoff ist im EU-Neubewertungsprogramm noch nicht abschliessend behandelt.
Wofür es eingesetzt wird
- Süssung von Getränken und Milcherzeugnissen
- Backwaren, weil der Stoff hitzebeständig ist
- Tafelsüsse
Was Behörden dazu festgehalten haben
Besonderheiten und Kennzeichnung
- Zugelassen in 34 Lebensmittelkategorien
Anhang II Teil E nennt 34 Lebensmittelkategorien, verteilt auf 14 Bereiche: 01, 03, 04, 05, 06, 07, 09, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17 (Bezeichnungen in Teil D). Die Höchstmengen reichen von 10 bis 3 000 mg/kg bzw. mg/l. In 3 der 48 Zulassungen gilt quantum satis, also keine zahlenmässige Höchstmenge. Welche Menge in welchem Lebensmittel gilt, steht dort je Kategorie — diese Angabe ist eine Übersicht, nicht die Zulassung selbst.
VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II Teil E (konsolidierte Fassung vom 18.02.2026)
Verwandt
Woher wissen wir das?
Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.