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E 960b

Steviolglycoside aus Fermentation

Steviol glycosides from fermentation

auch: Rebaudiosid M aus Fermentation · Steviol glycosides from fermentation · INS 960b

Dasselbe Süssungsmittel, aber aus Zucker gebraut statt aus Blättern gewonnen — seit 2025 eigene Nummer.

Was es ist

Diese Nummer trägt Steviolglycoside, die gar nicht aus der Pflanze stammen. Ein gentechnisch veränderter Hefestamm — Yarrowia lipolytica VRM — vergärt einfache Zucker und bildet dabei überwiegend Rebaudiosid M, jenes Glycosid, das im Blatt nur in Spuren vorkommt und als das am wenigsten bittere gilt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat den Weg 2023 beurteilt und dabei ausdrücklich eigene Spezifikationen verlangt: Ein anderes Herstellungsverfahren kann andere Nebenbestandteile hinterlassen als die übrigen Stevia-Nummern. Geprüft wurde auch, was von der Produktionshefe im Erzeugnis bleibt — lebende Zellen und Erbmaterial des Stammes sind darin nicht enthalten. Für die Frage nach Erbgutschäden war der Nachweis maßgeblich, dass Kaurensäure unterhalb einer Nachweisgrenze von 0,3 Milligramm je Kilogramm liegt. Weil alle Steviolglycoside im Körper denselben Weg gehen, gilt die bestehende Aufnahmemenge von 4 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag auch hier. In die Unionsliste kam die Nummer erst mit der Verordnung (EU) 2025/652 — sie ist die jüngste der vier Stevia-Nummern.

Woraus es gewonnen wird

mikrobiell (Fermentation)

Fermentation einfacher Zucker durch den gentechnisch veränderten Hefestamm Yarrowia lipolytica VRM.

Rechtsstand in der EU

in der EU zugelassen

Stand: 12. August 2026

Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008, eingeführt mit VO (EU) 2025/652. In Teil E gemeinsam mit E 960a, E 960c und E 960d als „E 960a-960d“ geführt. Geprüft an der konsolidierten Fassung, die seit dem 18.02.2026 gilt.

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B, II/E, III

Duldbare tägliche Aufnahmemenge

4 mg je kg Körpergewicht und Tag

festgelegt von EFSA 2010

Ausgedrückt als Stevioläquivalente, gemeinsam für E 960a bis E 960d. Die Behörde hielt 2023 fest, dass alle Steviolglycoside denselben Stoffwechselwegen folgen und deshalb zur selben Stoffgruppe zählen; eine eigene Ableitung war nicht nötig. Das Gutachten von 2024 hat eine Anhebung auf 6 oder 16 abgelehnt.

EFSA, Safety evaluation of the food additive steviol glycosides, predominantly Rebaudioside M, produced by fermentation using Yarrowia lipolytica VRM, 2023

Neubewertung

entfällt

EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.

Neu zugelassener Herstellungsweg, kein Stoff aus dem Neubewertungsprogramm nach VO (EU) Nr. 257/2010.

Wofür es eingesetzt wird

  • Süssen brennwertverminderter Getränke und Speisen
  • Süssen ohne Zuckerzusatz hergestellter Erzeugnisse

Was Behörden dazu festgehalten haben

Besonderheiten und Kennzeichnung

  • Zugelassen in 32 Lebensmittelkategorien

    Anhang II Teil E nennt 32 Lebensmittelkategorien, verteilt auf 14 Bereiche: 01, 03, 04, 05, 06, 07, 09, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17 (Bezeichnungen in Teil D). Die Höchstmengen reichen von 20 bis 3 300 mg/kg bzw. mg/l. In 3 der 42 Zulassungen gilt quantum satis, also keine zahlenmässige Höchstmenge. Welche Menge in welchem Lebensmittel gilt, steht dort je Kategorie — diese Angabe ist eine Übersicht, nicht die Zulassung selbst.

    VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II Teil E (konsolidierte Fassung vom 18.02.2026)

Verwandt

Woher wissen wir das?

Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.

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