Trägerstoff — Zusatzstoffe
Was auf der Zutatenliste als „E 407“ oder „Carrageen“ steht, ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff. Diese Seiten geben wieder, was die Behörden dazu festgehalten haben: welche Aufgabe der Stoff hat, woraus er gewonnen wird, ob er in der EU zugelassen ist, welche duldbare tägliche Aufnahmemenge festgelegt wurde und welche Gutachten es dazu gibt. Wir bewerten nicht — wir belegen. Jede Angabe trägt ihre Quelle.
Derzeit 8 Einträge in dieser Auswahl. Der Bestand ist im Aufbau — die EU führt rund 330 zugelassene Zusatzstoffe, hier stehen 8. Eine Nummer, die hier fehlt, ist deshalb nicht unzulässig, sondern noch nicht geschrieben. Jeder Eintrag wird einzeln gegen die Rechtsgrundlage und die EFSA-Gutachten geprüft, bevor er erscheint.
Trägerstoffe haben keine eigene Wirkung im Lebensmittel. Sie lösen, verdünnen oder binden einen anderen Zusatzstoff, damit sich dieser überhaupt gleichmässig einbringen lässt — bei Stoffen, von denen Milligramm je Kilogramm genügen, ist das keine Nebensache.
Woran man sie erkennt: Sie stehen meist in Klammern hinter dem Stoff, den sie tragen, und sind selbst nicht immer kennzeichnungspflichtig.
Die Funktionsklassen sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 festgelegt. Ein Stoff kann mehreren angehören; welche auf der Packung steht, richtet sich nach der Aufgabe im jeweiligen Erzeugnis.
Nach Funktion
- Stabilisator 34
- Farbstoff 30
- Konservierungsstoff 26
- Emulgator 23
- Antioxidationsmittel 15
- Säureregulator 15
- Süßungsmittel 12
- Trennmittel 11
- Verdickungsmittel 11
- Komplexbildner 8
- Trägerstoff 8
- Geschmacksverstärker 7
- Überzugsmittel 7
- Festigungsmittel 5
- Emulgiersalz 4
- Geliermittel 4
- Backtriebmittel 3
- Schaumverhüter 3
- Füllstoff 2
- Mehlbehandlungsmittel 2
- Säuerungsmittel 2
- Schaummittel 2
- Feuchthaltemittel 1
Nach Herkunft
E 400–499 überwiegend Verdickungs-, Gelier- und Emulgiermittel
- E 459 Beta-Cyclodextrin Ein Zuckerring mit Hohlraum — er schliesst Aromen ein und gibt sie später frei.
- E 460 Cellulose Reine Pflanzenfaser als Zusatzstoff — unverdaulich und deshalb ohne Brennwert.
- E 462 Ethylcellulose Die einzige abgewandelte Cellulose, die sich nicht in Wasser löst — sie überzieht und trägt, statt zu verdicken.
- E 463a Niedrig substituierte Hydroxypropylcellulose Die Cellulose, die sich nicht löst, sondern quillt — damit eine Tablette im Magen schnell zerfällt.
- E 468 Vernetzte Carboxymethylcellulose Carboxymethylcellulose, deren Ketten miteinander verknüpft sind — sie quillt stark, statt sich zu lösen.
E 500–599 überwiegend Säureregulatoren und Trennmittel
E 900–999 überwiegend Überzugsmittel, Treibgase und Süßungsmittel
E 1200–1299 überwiegend Füllstoffe und Trägerstoffe
Diese Seiten geben den Stand der Behörden wieder — Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 und die Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit. Sie sind keine Gesundheitsberatung und ersetzen keine ärztliche Auskunft.