🍒 Speisekammer

Ein Nachschlagewerk über Lebensmittel — Nährstoffe, Saison, Herkunft.

← Alle Zusatzstoffe
E 551

Siliciumdioxid

SiO₂, amorphe Kieselsäure

Silicon dioxide

auch: Kieselsäure · Silica · Silicon dioxide · Siliziumdioxid

Das Trennmittel schlechthin — hält Pulver rieselfähig, aus demselben Stoff wie Sand.

Was es ist

Siliciumdioxid ist chemisch dasselbe wie Quarzsand, für den Zusatzstoff aber in einer anderen Form: nicht kristallin, sondern amorph und extrem feinteilig. Man kann sich die Teilchen als winzige Kügelchen vorstellen, die zwischen den Pulverkörnern sitzen wie Kugellager. In dieser Gestalt legt es sich als dünne Schicht zwischen die Teilchen eines Pulvers und verhindert, dass sie zusammenkleben — Salz, Gewürzmischungen, Trockensuppen und Nahrungsergänzungen bleiben dadurch rieselfähig. Auf der Zutatenliste steht oft nur „Trennmittel" mit der Nummer, ohne den Namen. Der Unterschied zwischen kristallin und amorph ist dabei kein Detail: Kristalline Kieselsäure eingeatmet ist ein bekanntes Berufsrisiko, die amorphe Form im Lebensmittel ist etwas anderes. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat den Stoff 2018 neu bewertet, sah keinen Bedarf für einen zahlenmässigen Wert und empfahl zugleich, die Spezifikation um Angaben zur Teilchengrösse zu ergänzen.

Woraus es gewonnen wird

mineralisch

Technisch als amorphe Kieselsäure hergestellt, nicht aus gemahlenem Quarz.

Rechtsstand in der EU

in der EU zugelassen

Stand: 12. August 2026

Zugelassen nach Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008.

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B, III

Duldbare tägliche Aufnahmemenge

nicht festgelegt

Die Behörde sah keinen Anlass für einen Zahlenwert (EFSA 2018). Das ist eine Bewertung, kein Fehlen.

Die Behörde sah keinen Bedarf für einen zahlenmässigen Wert, empfahl aber, die Spezifikation um Angaben zur Teilchengrösse zu ergänzen.

EFSA, Re-evaluation of silicon dioxide (E 551) as a food additive, 2018

Neubewertung

abgeschlossen 2018

EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.

Wofür es eingesetzt wird

  • Trennmittel in Salz und Gewürzmischungen
  • Rieselhilfe in Trockensuppen
  • Trägerstoff für Aromen und Nahrungsergänzungen

Was Behörden dazu festgehalten haben

Besonderheiten und Kennzeichnung

  • Zugelassen in 18 Lebensmittelkategorien

    Anhang II Teil E nennt 18 Lebensmittelkategorien sowie eine kategorieübergreifende Zulassung im Vorspann, verteilt auf 7 Bereiche: 01, 02, 05, 11, 12, 13, 17 (Bezeichnungen in Teil D). Die Höchstmengen reichen von 2 000 bis 30 000 mg/kg bzw. mg/l. In 8 der 21 Zulassungen gilt quantum satis, also keine zahlenmässige Höchstmenge. 19 weitere Zeilen im Rechtstext sind hier nicht mitgezählt, weil ihre Geltungszeiträume abgelaufen oder noch nicht begonnen hat. Welche Menge in welchem Lebensmittel gilt, steht dort je Kategorie — diese Angabe ist eine Übersicht, nicht die Zulassung selbst.

    VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II Teil E (konsolidierte Fassung vom 18.02.2026)

Verwandt

Woher wissen wir das?

Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.

Speisekammer — ein Projekt im mana-Netzwerk. Bilder sind KI-Illustrationen, kein Foto-Beleg. Angaben mit Quelle. Impressum · Datenschutz