Calciumphosphate
Mono-, Di- und Tricalciumphosphat
Calcium phosphates
auch: Calcium phosphates · Kalziumphosphat · Tricalciumphosphat
Das Phosphat, das nicht schmilzt, sondern rieselfähig hält und festigt.
Was es ist
Calciumphosphate fallen aus der Reihe der übrigen Phosphate heraus, weil ihr Gegenion selbst wirkt. Während Natrium- und Kaliumphosphate Calcium binden und dadurch Eiweiß lösen, bringen die Calciumphosphate es ein: Sie festigen Obst- und Gemüsezubereitungen, deren Zellwände beim Erhitzen sonst weich würden. Ihre schlechte Wasserlöslichkeit macht sie zugleich zu einem guten Trennmittel — als feines Pulver verhindern sie das Verklumpen von Salz, Gewürzmischungen und Trockenerzeugnissen. In Backpulvern liefert Monocalciumphosphat die Säure, die mit dem Natriumhydrogencarbonat das Triebgas erzeugt. Tricalciumphosphat ist zudem die Form, in der Calcium Lebensmitteln zugesetzt wird — dann allerdings als Nährstoff und nicht als Zusatzstoff, mit eigener Rechtsgrundlage. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat sie 2019 gemeinsam mit den übrigen Phosphaten neu bewertet; die Aufnahmemenge von 40 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag, ausgedrückt als Phosphor, gilt für die ganze Gruppe.
Woraus es gewonnen wird
Aus Phosphorsäure und Calciumverbindungen hergestellt; die Phosphorsäure stammt aus Phosphatgestein.
Rechtsstand in der EU
in der EU zugelassen
Stand: 12. August 2026
Zugelassen nach Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B, III
Duldbare tägliche Aufnahmemenge
40 mg je kg Körpergewicht und Tag (Gruppenwert)
gilt gemeinsam für E 338, E 339, E 340, E 341, E 343, E 450, E 451, E 452· EFSA 2019
Ausgedrückt als Phosphor. Gemeinsame Aufnahmemenge aller Phosphate.
EFSA, Re-evaluation of phosphoric acid–phosphates (E 338–341, E 343, E 450–452), 2019
Neubewertung
abgeschlossen 2019
EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.
Wofür es eingesetzt wird
- Trennmittel in Salz, Gewürzen und Trockenerzeugnissen
- Festigungsmittel in Obst- und Gemüsezubereitungen
- Säurekomponente in Backpulvern
Was Behörden dazu festgehalten haben
Besonderheiten und Kennzeichnung
- Zugelassen in 59 Lebensmittelkategorien
Anhang II Teil E nennt 59 Lebensmittelkategorien sowie eine kategorieübergreifende Zulassung im Vorspann, verteilt auf 17 Bereiche: 01, 02, 03, 04, 05, 06, 07, 08, 09, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17 (Bezeichnungen in Teil D). Die Höchstmengen reichen von 500 bis 50 000 mg/kg bzw. mg/l. In 4 der 77 Zulassungen gilt quantum satis, also keine zahlenmässige Höchstmenge. Welche Menge in welchem Lebensmittel gilt, steht dort je Kategorie — diese Angabe ist eine Übersicht, nicht die Zulassung selbst.
VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II Teil E (konsolidierte Fassung vom 18.02.2026)
Verwandt
Woher wissen wir das?
Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.