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E 343

Magnesiumphosphate

Mono-, Di- und Trimagnesiumphosphat

Magnesium phosphates

auch: Magnesium phosphates · Magnesiumorthophosphat

Das Magnesium-Phosphat der Zwölfergruppe — die Nummer, die im Bereich E 340 fehlt.

Was es ist

Magnesiumphosphate vervollständigen die Reihe der Orthophosphate: Nach Natrium (E 339), Kalium (E 340) und Calcium (E 341) folgt mit einer Lücke von einer Nummer das Magnesiumsalz. Die Lücke ist kein Versehen — die Nummern zwischen den Blöcken werden in der Zulassungsliste nicht lückenlos vergeben. Wie die Calciumphosphate sind die Magnesiumphosphate schlecht wasserlöslich, was sie zu brauchbaren Trennmitteln macht: Als feines Pulver halten sie Salz und Gewürzmischungen rieselfähig. Daneben regeln sie den Säuregrad. Das Magnesium selbst ist ein Mineralstoff, wird über diesen Weg aber in unerheblichen Mengen aufgenommen. Für die Magnesiumversorgung taugt der Zusatzstoff deshalb nicht — dafür gibt es eigene Nährstoffzubereitungen mit eigener Rechtsgrundlage. Bewertet wurde der Stoff nicht einzeln, sondern 2019 gemeinsam mit den elf übrigen Phosphaten: Die Aufnahmemenge von 40 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag, ausgedrückt als Phosphor, gilt für die ganze Gruppe zusammen.

Woraus es gewonnen wird

mineralisch

Aus Phosphorsäure und einer Magnesiumverbindung hergestellt; die Phosphorsäure stammt aus Phosphatgestein.

Rechtsstand in der EU

in der EU zugelassen

Stand: 12. August 2026

Zugelassen nach Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008.

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B, III

Duldbare tägliche Aufnahmemenge

40 mg je kg Körpergewicht und Tag (Gruppenwert)

gilt gemeinsam für E 338, E 339, E 340, E 341, E 343, E 450, E 451, E 452· EFSA 2019

Ausgedrückt als Phosphor. Gemeinsame Aufnahmemenge aller Phosphate.

EFSA, Re-evaluation of phosphoric acid–phosphates (E 338–341, E 343, E 450–452), 2019

Neubewertung

abgeschlossen 2019

EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.

Wofür es eingesetzt wird

  • Trennmittel in Salz und Gewürzmischungen
  • Säureregulierung in Trockenerzeugnissen
  • Stabilisierung in Nahrungsergänzungen

Was Behörden dazu festgehalten haben

Besonderheiten und Kennzeichnung

  • Zugelassen in 56 Lebensmittelkategorien

    Anhang II Teil E nennt 56 Lebensmittelkategorien sowie eine kategorieübergreifende Zulassung im Vorspann, verteilt auf 17 Bereiche: 01, 02, 03, 04, 05, 06, 07, 08, 09, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17 (Bezeichnungen in Teil D). Die Höchstmengen reichen von 500 bis 50 000 mg/kg bzw. mg/l. In 3 der 73 Zulassungen gilt quantum satis, also keine zahlenmässige Höchstmenge. Welche Menge in welchem Lebensmittel gilt, steht dort je Kategorie — diese Angabe ist eine Übersicht, nicht die Zulassung selbst.

    VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II Teil E (konsolidierte Fassung vom 18.02.2026)

Verwandt

Woher wissen wir das?

Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.

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