Pullulan
Lineares Polysaccharid aus Maltotriose-Einheiten
Pullulan
auch: Pullulan · Pullulanfilm
Der essbare Film — dünn, klar und geschmacksneutral, aus einem Schwarzhefepilz.
Was es ist
Pullulan ist ein Vielfachzucker, den der Pilz Aureobasidium pullulans ausscheidet, wenn man ihn mit Stärkezucker füttert. Seine Besonderheit ist die Filmbildung: Aus Pullulan lassen sich hauchdünne, klare, geschmacksneutrale und sauerstoffdichte Folien giessen, die sich im Mund binnen Sekunden auflösen. Genau das nutzen die Atemerfrischer-Blättchen und die Überzüge von Nahrungsergänzungskapseln, für die der Stoff in der EU zugelassen ist. Weiter reicht die Zulassung nicht. Anders als Gelatine ist er mikrobiellen Ursprungs, was ihn für vegetarische und vegane Kapselhüllen brauchbar macht. Im Darm wird er kaum abgebaut und trägt praktisch nichts zur Energieaufnahme bei. Der Pilz, der ihn bildet, ist derselbe, der als schwarzer Belag auf feuchtem Holz wächst. Der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit sahen 2004 keinen Bedarf für einen zahlenmässigen Wert.
Woraus es gewonnen wird
Durch Vergärung von Stärkezucker mit dem Pilz Aureobasidium pullulans hergestellt.
Rechtsstand in der EU
in der EU zugelassen
Stand: 12. August 2026
Zugelassen nach Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B
Duldbare tägliche Aufnahmemenge
nicht festgelegt
Die Behörde sah keinen Anlass für einen Zahlenwert (EFSA 2004). Das ist eine Bewertung, kein Fehlen.
Die Behörde sah keinen Bedarf für einen zahlenmässigen Wert.
Neubewertung
entfällt
EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.
Erst 2006 zugelassen, damit nicht Teil des Neubewertungsprogramms für die vor 2009 zugelassenen Stoffe.
Wofür es eingesetzt wird
- Essbare Folien für Atemerfrischer
- Überzüge von Nahrungsergänzungskapseln
- Trägerstoff für Aromen
Was Behörden dazu festgehalten haben
Besonderheiten und Kennzeichnung
- Nur in Atemerfrischungs-Filmen, Kapseln und Komprimaten
Zwei Zulassungen, beide ohne zahlenmässige Höchstmenge (quantum satis), aber eng an die Form gebunden: in Kategorie 05.2 nur für Kleinstsüsswaren zur Erfrischung des Atems in Form von Filmen, in Kategorie 17.1 nur für Nahrungsergänzungsmittel in Form von Kapseln und Komprimaten. Als Überzug auf anderen Lebensmitteln ist Pullulan nicht zugelassen.
VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II Teil E (konsolidierte Fassung vom 18.02.2026)
Verwandt
Woher wissen wir das?
Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.