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E 903

Carnaubawachs

Wachsester der Carnaubapalme

Carnauba wax

auch: Carnauba wax · Karnaubawachs · Palmwachs

Das härteste Naturwachs — der Glanz auf Dragees, Kaugummi und Äpfeln.

Was es ist

Carnaubawachs stammt von den Blättern der brasilianischen Carnaubapalme, die es absondert, um bei Trockenheit nicht auszudörren. Es ist das härteste der natürlichen Wachse, schmilzt erst über 80 Grad und übersteht damit auch warme Lagerung, was ihm im Lebensmittel eine Rolle gibt, die weichere Wachse nicht ausfüllen: Es bildet einen dünnen, spiegelnden und kratzfesten Überzug. Man findet es auf Dragees, Kaugummi, Süßwaren und auf Zitrusfrüchten, wo es die beim Waschen entfernte natürliche Wachsschicht ersetzt und das Austrocknen bremst. Gewachste Früchte müssen entsprechend gekennzeichnet werden — der Hinweis steht meist klein am Rand des Preisschilds und nicht auf der Frucht. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat den Stoff 2012 neu bewertet und eine duldbare tägliche Aufnahmemenge von 7 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag abgeleitet.

Woraus es gewonnen wird

pflanzlich

Von den Blättern der Carnaubapalme (Copernicia prunifera) abgeschabt und gereinigt.

Rechtsstand in der EU

in der EU zugelassen

Stand: 12. August 2026

Zugelassen nach Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008.

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B

Duldbare tägliche Aufnahmemenge

7 mg je kg Körpergewicht und Tag

festgelegt von EFSA 2012

EFSA, Scientific Opinion on the re-evaluation of carnauba wax (E 903) as a food additive, 2012

Neubewertung

abgeschlossen 2012

EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.

Wofür es eingesetzt wird

  • Glanzüberzug auf Dragees und Süßwaren
  • Überzug auf Zitrusfrüchten
  • Trennmittel in Kaugummi

Was Behörden dazu festgehalten haben

Besonderheiten und Kennzeichnung

  • Zugelassen in 11 Lebensmittelkategorien

    Anhang II Teil E nennt 11 Lebensmittelkategorien, verteilt auf 7 Bereiche: 04 Obst und Gemüse, 05 Süßwaren, 07 Backwaren, 10 Eier und Eiprodukte, 14 Getränke, 15 Verzehrfertige süße oder herzhafte Happen und Knabbereien, 17 Nahrungsergänzungsmittel gemäß der Richtlinie 2002/46/EG. Die Höchstmengen reichen von 200 bis 3 600 mg/kg bzw. mg/l. Welche Menge in welchem Lebensmittel gilt, steht dort je Kategorie — diese Angabe ist eine Übersicht, nicht die Zulassung selbst.

    VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II Teil E (konsolidierte Fassung vom 18.02.2026)

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Woher wissen wir das?

Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.

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