Dimethylpolysiloxan
Polydimethylsiloxan
Dimethyl polysiloxane
auch: Simeticon · PDMS · Dimethicon · Dimethyl polysiloxane
Silikonöl gegen Schaum — vor allem im Frittierfett.
Was es ist
Dimethylpolysiloxan ist ein Silikonöl und der wichtigste Schaumverhüter der Lebensmittelherstellung. Es breitet sich als hauchdünner Film auf der Oberfläche aus und lässt die Bläschen platzen, bevor sich Schaum bildet. Schon wenige Milligramm je Kilogramm genügen dafür, weshalb die eingesetzten Mengen winzig sind. Im Frittierfett verhindert es damit das Überschäumen, das andernfalls beim Eintauchen wasserhaltiger Ware entstünde; daneben findet es sich in Konfitüren, Getränken und Fruchtsäften. Als Simeticon ist derselbe Stoff ein bekanntes Arzneimittel gegen Blähungen, mit derselben Wirkweise auf ganz anderem Weg. Dass ein Stoff in zwei Rechtsgebieten unter zwei Namen läuft, ist bei Zusatzstoffen keine Seltenheit. Er wird im Darm nicht aufgenommen und verlässt den Körper unverändert. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat ihn 2020 neu bewertet und eine duldbare tägliche Aufnahmemenge von 17 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag abgeleitet.
Woraus es gewonnen wird
Technisch aus Silicium und Methylverbindungen hergestellt; ein Silikon, kein pflanzliches Öl.
Rechtsstand in der EU
in der EU zugelassen
Stand: 12. August 2026
Zugelassen nach Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B
Duldbare tägliche Aufnahmemenge
17 mg je kg Körpergewicht und Tag
festgelegt von EFSA 2020
EFSA, Re-evaluation of dimethyl polysiloxane (E 900) as a food additive, 2020
Neubewertung
abgeschlossen 2020
EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.
Wofür es eingesetzt wird
- Schaumverhütung in Frittierfetten
- Verhinderung von Schaum bei der Konfitürenherstellung
- Entschäumen von Fruchtsäften
Was Behörden dazu festgehalten haben
Besonderheiten und Kennzeichnung
- Zugelassen in 14 Lebensmittelkategorien
Anhang II Teil E nennt 14 Lebensmittelkategorien, verteilt auf 7 Bereiche: 02 Fette und Öle sowie Fett- und Ölemulsionen, 04 Obst und Gemüse, 05 Süßwaren, 06 Getreide und Getreideprodukte, 12 Salz, Gewürze, Suppen, Soßen, Salate und Eiweißprodukte, 14 Getränke, 17 Nahrungsergänzungsmittel gemäß der Richtlinie 2002/46/EG. Die Höchstmengen reichen von 10 bis 100 mg/kg bzw. mg/l. Welche Menge in welchem Lebensmittel gilt, steht dort je Kategorie — diese Angabe ist eine Übersicht, nicht die Zulassung selbst.
VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II Teil E (konsolidierte Fassung vom 18.02.2026)
Verwandt
Woher wissen wir das?
Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.