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E 459

Beta-Cyclodextrin

Cyclisches Heptasaccharid aus sieben Glucose-Einheiten

Beta-cyclodextrin

auch: Beta-cyclodextrin · Cycloheptaamylose · β-Cyclodextrin

Ein Zuckerring mit Hohlraum — er schliesst Aromen ein und gibt sie später frei.

Was es ist

Beta-Cyclodextrin ist ein Ring aus sieben Traubenzucker-Einheiten, hergestellt aus Stärke mit Hilfe eines Enzyms. Seine Besonderheit ist die Form: Aussen ist der Ring wasserfreundlich, innen bildet er einen fettfreundlichen Hohlraum. In diesen Käfig passen kleine Moleküle — Aromastoffe, Vitamine, Farbstoffe —, die dort vor Licht und Sauerstoff geschützt sind und erst freigesetzt werden, wenn sich der Ring im Wasser des Mundes öffnet. Verwendet wird er deshalb als Trägerstoff für Aromen und in Kaugummi, wo der Geschmack länger halten soll. Auch unerwünschte Stoffe lassen sich so binden, etwa Bitterstoffe aus Zitrussaft oder Cholesterin aus Eiprodukten — der Ring nimmt auf, was in seinen Hohlraum passt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat ihn 2016 neu bewertet und eine duldbare tägliche Aufnahmemenge von 5 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag abgeleitet.

Woraus es gewonnen wird

pflanzlich

Aus Stärke mit Hilfe des Enzyms Cyclodextrin-Glycosyltransferase hergestellt.

Rechtsstand in der EU

in der EU zugelassen

Stand: 12. August 2026

Zugelassen nach Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008.

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B

Duldbare tägliche Aufnahmemenge

5 mg je kg Körpergewicht und Tag

festgelegt von EFSA 2016

EFSA, Re-evaluation of Beta-cyclodextrin (E 459) as a food additive, 2016

Neubewertung

abgeschlossen 2016

EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.

Wofür es eingesetzt wird

  • Trägerstoff für Aromen
  • Geschmacksbindung in Kaugummi
  • Bindung von Bitterstoffen in Getränken

Was Behörden dazu festgehalten haben

Besonderheiten und Kennzeichnung

  • Nur in Komprimaten, überzogenen Tabletten und Getränkepulver

    Vier Zulassungen, drei davon an die Darreichungsform gebunden. Die weitestgehende steht im Vorspann von Teil E und gilt kategorieübergreifend: quantum satis in Lebensmitteln in Form von Komprimaten und überzogenen Tabletten. Dazu Kategorie 05.2 (dieselbe Form), Kategorie 17.1 für Nahrungsergänzungsmittel in Form von Komprimaten und überzogenen Tabletten, und Kategorie 14.1.4 mit höchstens 500 mg/kg für aromatisierte sofortlösliche Getränkepulver.

    VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II Teil E (konsolidierte Fassung vom 18.02.2026)

Verwandt

Woher wissen wir das?

Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.

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