Antioxidationsmittel — Zusatzstoffe
Was auf der Zutatenliste als „E 407“ oder „Carrageen“ steht, ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff. Diese Seiten geben wieder, was die Behörden dazu festgehalten haben: welche Aufgabe der Stoff hat, woraus er gewonnen wird, ob er in der EU zugelassen ist, welche duldbare tägliche Aufnahmemenge festgelegt wurde und welche Gutachten es dazu gibt. Wir bewerten nicht — wir belegen. Jede Angabe trägt ihre Quelle.
Derzeit 15 Einträge in dieser Auswahl. Der Bestand ist im Aufbau — die EU führt rund 330 zugelassene Zusatzstoffe, hier stehen 15. Eine Nummer, die hier fehlt, ist deshalb nicht unzulässig, sondern noch nicht geschrieben. Jeder Eintrag wird einzeln gegen die Rechtsgrundlage und die EFSA-Gutachten geprüft, bevor er erscheint.
Antioxidationsmittel schützen vor den Wirkungen des Luftsauerstoffs: Sie verhindern, dass Fette ranzig werden und aufgeschnittenes Obst braun anläuft. Manche wirken, indem sie den Sauerstoff selbst abfangen, andere, indem sie Metallionen binden, die die Reaktion beschleunigen.
Woran man sie erkennt: „Antioxidationsmittel: Ascorbinsäure". Mehrere Stoffe dieser Klasse sind zugleich Konservierungsstoffe und werden dann nach der Aufgabe benannt, die im Erzeugnis überwiegt.
Die Funktionsklassen sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 festgelegt. Ein Stoff kann mehreren angehören; welche auf der Packung steht, richtet sich nach der Aufgabe im jeweiligen Erzeugnis.
Nach Funktion
- Stabilisator 34
- Farbstoff 30
- Konservierungsstoff 26
- Emulgator 23
- Antioxidationsmittel 15
- Säureregulator 15
- Süßungsmittel 12
- Trennmittel 11
- Verdickungsmittel 11
- Komplexbildner 8
- Trägerstoff 8
- Geschmacksverstärker 7
- Überzugsmittel 7
- Festigungsmittel 5
- Emulgiersalz 4
- Geliermittel 4
- Backtriebmittel 3
- Schaumverhüter 3
- Füllstoff 2
- Mehlbehandlungsmittel 2
- Säuerungsmittel 2
- Schaummittel 2
- Feuchthaltemittel 1
E 200–299 überwiegend Konservierungsstoffe
- E 220 Schwefeldioxid Konservierungsstoff und Antioxidationsmittel. Der Gruppenwert wurde 2022 zurückgezogen; ab 10 mg/kg kennzeichnungspflichtig.
- E 221 Natriumsulfit Das neutrale Natriumsalz der schwefligen Säure — die basischste der acht Sulfit-Nummern.
- E 222 Natriumhydrogensulfit Die flüssige Form — kommt als wässrige Lösung in den Betrieb und dosiert sich dadurch leicht.
- E 223 Natriummetabisulfit Die gebräuchlichste feste Form — ein lagerfähiges Pulver, das erst im Lebensmittel Schwefeldioxid freisetzt.
- E 224 Kaliummetabisulfit Der Weinschwefel. Kalium statt Natrium — weil im Most ohnehin Kalium steckt.
- E 226 Calciumsulfit Das Erdalkalisalz der Gruppe — schlecht löslich und deshalb selten im Einsatz.
- E 227 Calciumhydrogensulfit Das saure Calciumsalz — löslicher als E 226, und historisch das Sulfit der Brauerei.
- E 228 Kaliumhydrogensulfit Die achte und letzte Sulfit-Nummer — die flüssige Kalium-Variante für den Weinbau.
E 300–399 überwiegend Antioxidationsmittel und Säureregulatoren
- E 310 Propylgallat Ester der Gallussäure — schützt Fette vor dem Ranzigwerden, verträgt aber keine Hitze.
- E 315 Erythorbinsäure Das Spiegelbild der Ascorbinsäure — gleiche Schutzwirkung, kein Vitamin C.
- E 316 Natriumerythorbat Das besser lösliche Natriumsalz der Erythorbinsäure — die in der Praxis übliche Form.
- E 320 Butylhydroxyanisol Hitzebeständiges Antioxidationsmittel, meist BHA abgekürzt. ADI 1 mg/kg.
- E 321 Butylhydroxytoluol Der Partner von BHA — vierfach strengere Aufnahmemenge, oft gemeinsam eingesetzt.
- E 322 Lecithine Der häufigste Emulgator — meist aus Soja. Damit zugleich ein Kennzeichnungsfall.
- E 338 Phosphorsäure Die Säure der Colagetränke. Kopf einer Gruppe von zwölf Phosphaten mit gemeinsamem Wert.
Diese Seiten geben den Stand der Behörden wieder — Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 und die Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit. Sie sind keine Gesundheitsberatung und ersetzen keine ärztliche Auskunft.