Erythorbinsäure
D-Isoascorbinsäure
Erythorbic acid
auch: Erythorbic acid · Isoascorbinsäure · D-Araboascorbinsäure
Das Spiegelbild der Ascorbinsäure — gleiche Schutzwirkung, kein Vitamin C.
Was es ist
Erythorbinsäure ist ein Stereoisomer der Ascorbinsäure: dasselbe Molekül, an einer Stelle anders herum gebaut. Chemisch schützt sie ebenso gut vor Oxidation, biologisch aber wirkt sie kaum als Vitamin C — der Körper erkennt die gespiegelte Form nicht. Genau das macht sie brauchbar, wo Oxidationsschutz erwünscht ist, ohne dass ein Vitamingehalt behauptet werden soll. Der Name führt in die Irre: Die Vorsilbe „Erythorb-" bezeichnet keine eigene Stoffklasse, sondern nur die gespiegelte Bauform. Eingesetzt wird sie vor allem in Fleisch- und Fischerzeugnissen, wo sie die Umrötung beim Pökeln beschleunigt und die Bildung unerwünschter Nebenprodukte dämpft. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat Erythorbinsäure und ihr Natriumsalz 2016 gemeinsam neu bewertet und für beide eine duldbare tägliche Aufnahmemenge von 6 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag abgeleitet.
Woraus es gewonnen wird
Durch Vergärung von Zucker hergestellt.
Rechtsstand in der EU
in der EU zugelassen
Stand: 12. August 2026
Zugelassen nach Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B
Duldbare tägliche Aufnahmemenge
6 mg je kg Körpergewicht und Tag (Gruppenwert)
gilt gemeinsam für E 315, E 316· EFSA 2016
Gemeinsam für Erythorbinsäure und Natriumerythorbat abgeleitet.
Neubewertung
abgeschlossen 2016
EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.
Wofür es eingesetzt wird
- Umrötungshilfe beim Pökeln von Fleischerzeugnissen
- Oxidationsschutz in Fischerzeugnissen
- Farbstabilisierung in Getränken
Was Behörden dazu festgehalten haben
Besonderheiten und Kennzeichnung
- Zugelassen in 5 Lebensmittelkategorien
Anhang II Teil E nennt 5 Lebensmittelkategorien, verteilt auf 2 Bereiche: 08 Fleisch, 09 Fisch und Fischereiprodukte. Die Höchstmengen reichen von 500 bis 1 500 mg/kg bzw. mg/l. Welche Menge in welchem Lebensmittel gilt, steht dort je Kategorie — diese Angabe ist eine Übersicht, nicht die Zulassung selbst.
VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II Teil E (konsolidierte Fassung vom 18.02.2026)
Verwandt
Woher wissen wir das?
Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.