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E 316

Natriumerythorbat

Natriumsalz der D-Isoascorbinsäure

Sodium erythorbate

auch: Sodium erythorbate · Natriumisoascorbat

Das besser lösliche Natriumsalz der Erythorbinsäure — die in der Praxis übliche Form.

Was es ist

Natriumerythorbat ist das Natriumsalz der Erythorbinsäure und in der Fleischverarbeitung die gebräuchlichere der beiden Formen, weil es sich in der Pökellake besser löst als die freie Säure. Seine Aufgabe ist dieselbe: Es beschleunigt die Umrötung, indem es dem Nitrit hilft, in die wirksame Form überzugehen, und es dämpft unerwünschte Nebenreaktionen. Wie die Säure wirkt es chemisch wie Vitamin C, biologisch aber nicht — die gespiegelte Molekülform macht es für den Vitaminstoffwechsel unbrauchbar. Auf der Zutatenliste steht es deshalb als Antioxidationsmittel und nicht als Vitamin. Wer Vitamin C in einem Erzeugnis sucht, findet es unter E 300 oder als ausgelobter Nährstoff, nicht hier. Die duldbare tägliche Aufnahmemenge von 6 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit 2016 gemeinsam für beide Formen abgeleitet.

Woraus es gewonnen wird

mikrobiell (Fermentation)

Durch Neutralisation mikrobiell gewonnener Erythorbinsäure mit Natronlauge hergestellt.

Rechtsstand in der EU

in der EU zugelassen

Stand: 12. August 2026

Zugelassen nach Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008.

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B

Duldbare tägliche Aufnahmemenge

6 mg je kg Körpergewicht und Tag (Gruppenwert)

gilt gemeinsam für E 315, E 316· EFSA 2016

Gemeinsam für Erythorbinsäure und Natriumerythorbat abgeleitet.

EFSA, Scientific Opinion on the re-evaluation of erythorbic acid (E 315) and sodium erythorbate (E 316), 2016

Neubewertung

abgeschlossen 2016

EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.

Wofür es eingesetzt wird

  • Umrötungshilfe in Pökellake
  • Oxidationsschutz in Fleisch- und Fischerzeugnissen
  • Farbstabilisierung in Getränken

Was Behörden dazu festgehalten haben

Besonderheiten und Kennzeichnung

  • Zugelassen in 5 Lebensmittelkategorien

    Anhang II Teil E nennt 5 Lebensmittelkategorien, verteilt auf 2 Bereiche: 08 Fleisch, 09 Fisch und Fischereiprodukte. Die Höchstmengen reichen von 500 bis 1 500 mg/kg bzw. mg/l. Welche Menge in welchem Lebensmittel gilt, steht dort je Kategorie — diese Angabe ist eine Übersicht, nicht die Zulassung selbst.

    VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II Teil E (konsolidierte Fassung vom 18.02.2026)

Verwandt

Woher wissen wir das?

Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.

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