Propylgallat
Propyl-3,4,5-trihydroxybenzoat
Propyl gallate
auch: Propyl gallate · Gallussäurepropylester · Gallat
Ester der Gallussäure — schützt Fette vor dem Ranzigwerden, verträgt aber keine Hitze.
Was es ist
Propylgallat ist der Propylester der Gallussäure, die natürlich in Galläpfeln, Tee und Eichenrinde vorkommt. Als Antioxidationsmittel fängt es die Radikale ab, mit denen das Ranzigwerden von Fetten beginnt, und wird deshalb Speisefetten, Nüssen, Kaugummi und Trockensuppen zugesetzt. Seine Grenze liegt in der Hitze: Oberhalb von etwa 150 Grad zerfällt es, weshalb es zum Frittieren nicht taugt und dort andere Stoffe eingesetzt werden. In der Praxis steht es selten allein auf der Zutatenliste: Antioxidationsmittel werden meist kombiniert, weil sie an verschiedenen Stellen der Verderbniskette angreifen. Mit Eisenionen bildet es zudem dunkle Verbindungen, was in eisenhaltigen Erzeugnissen zu Verfärbungen führen kann. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat den Stoff 2014 neu bewertet und eine duldbare tägliche Aufnahmemenge von 0,5 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag abgeleitet.
Woraus es gewonnen wird
Aus Gallussäure und Propanol verestert; die Gallussäure wird aus pflanzlichen Gerbstoffen gewonnen oder synthetisch hergestellt.
Rechtsstand in der EU
in der EU zugelassen
Stand: 12. August 2026
Zugelassen nach Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B
Duldbare tägliche Aufnahmemenge
0,5 mg je kg Körpergewicht und Tag
festgelegt von EFSA 2014
EFSA, Scientific Opinion on the re-evaluation of propyl gallate (E 310) as a food additive, 2014
Neubewertung
abgeschlossen 2014
EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.
Wofür es eingesetzt wird
- Schutz von Speisefetten und Ölen vor dem Ranzigwerden
- Antioxidationsmittel in Kaugummi und Trockensuppen
- Stabilisierung von Nusserzeugnissen
Was Behörden dazu festgehalten haben
Besonderheiten und Kennzeichnung
- Zugelassen in 18 Lebensmittelkategorien
Anhang II Teil E nennt 18 Lebensmittelkategorien, verteilt auf 10 Bereiche: 01 Milchprodukte und Analoge, 02 Fette und Öle sowie Fett- und Ölemulsionen, 04 Obst und Gemüse, 05 Süßwaren, 06 Getreide und Getreideprodukte, 07 Backwaren, 08 Fleisch, 12 Salz, Gewürze, Suppen, Soßen, Salate und Eiweißprodukte, 15 Verzehrfertige süße oder herzhafte Happen und Knabbereien, 17 Nahrungsergänzungsmittel gemäß der Richtlinie 2002/46/EG. Die Höchstmengen reichen von 25 bis 400 mg/kg bzw. mg/l. Welche Menge in welchem Lebensmittel gilt, steht dort je Kategorie — diese Angabe ist eine Übersicht, nicht die Zulassung selbst.
VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II Teil E (konsolidierte Fassung vom 18.02.2026)
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Woher wissen wir das?
Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.