Neotam
N-[N-(3,3-Dimethylbutyl)-L-α-aspartyl]-L-phenylalanin-1-methylester
Neotame
auch: Neotame · Neotam
Aspartam mit einem Anhang — dadurch achttausendmal süsser als Zucker und ohne Phenylalanin-Hinweis.
Was es ist
Neotam entsteht aus Aspartam durch Anhängen einer kurzen, verzweigten Kohlenstoffkette an das Stickstoffatom. Dieser kleine Umbau hat zwei grosse Folgen. Erstens steigt die Süsskraft auf das Sieben- bis Dreizehntausendfache von Zucker, weshalb Milligramm je Kilogramm Erzeugnis genügen. Ein Gramm ersetzt damit rund zehn Kilogramm Zucker. Zweitens verhindert der sperrige Anhang, dass die Verdauungsenzyme des Körpers das Molekül an der Stelle spalten, an der Aspartam sein Phenylalanin freisetzt — Neotam braucht deshalb keinen Hinweis auf eine Phenylalaninquelle und ist auch für Menschen mit Phenylketonurie unbedenklich. Anders als Aspartam ist es zudem hitzestabil und backfähig, was seinen Einsatzbereich deutlich erweitert. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat es 2007 bewertet und eine duldbare tägliche Aufnahmemenge von 2 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag abgeleitet.
Woraus es gewonnen wird
Aus Aspartam durch Anhängen einer Dimethylbutyl-Gruppe hergestellt.
Rechtsstand in der EU
in der EU zugelassen
Stand: 12. August 2026
Zugelassen nach Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B
Duldbare tägliche Aufnahmemenge
2 mg je kg Körpergewicht und Tag
festgelegt von EFSA 2007
Der Stoff setzt anders als Aspartam kein Phenylalanin frei; ein Hinweis auf eine Phenylalaninquelle ist deshalb nicht vorgeschrieben.
Neubewertung
entfällt
EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.
Erst 2010 zugelassen, damit nicht Teil des Neubewertungsprogramms für die vor 2009 zugelassenen Stoffe.
Wofür es eingesetzt wird
- Süssung energiereduzierter Getränke
- Backwaren, weil der Stoff hitzestabil ist
- Tafelsüsse und Kaugummi
Was Behörden dazu festgehalten haben
- EFSA · 2007 Neotame as a sweetener and flavour enhancer
Besonderheiten und Kennzeichnung
- Zugelassen in 34 Lebensmittelkategorien
Anhang II Teil E nennt 34 Lebensmittelkategorien, verteilt auf 14 Bereiche: 01, 03, 04, 05, 06, 07, 09, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17 (Bezeichnungen in Teil D). Die Höchstmengen reichen von 1 bis 250 mg/kg bzw. mg/l. In 3 der 62 Zulassungen gilt quantum satis, also keine zahlenmässige Höchstmenge. Welche Menge in welchem Lebensmittel gilt, steht dort je Kategorie — diese Angabe ist eine Übersicht, nicht die Zulassung selbst.
VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II Teil E (konsolidierte Fassung vom 18.02.2026)
Verwandt
Woher wissen wir das?
Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.