Advantam
Aspartam-Derivat mit Vanillin-Baustein
Advantame
auch: Advantame · Advantam
Der süsseste zugelassene Stoff — rund zwanzigtausendmal süsser als Zucker.
Was es ist
Advantam ist der jüngste und mit Abstand süsseste der zugelassenen Süssstoffe: Es süsst etwa zwanzigtausendmal stärker als Zucker, also noch einmal deutlich mehr als Neotam. Gebaut ist es aus denselben Bausteinen wie Aspartam, ergänzt um einen Rest, der sich vom Vanillin ableitet. Wie bei Neotam verhindert dieser Anhang die Freisetzung von Phenylalanin, weshalb kein entsprechender Hinweis vorgeschrieben ist. Zwanzigtausendfach süss heisst konkret: Ein Gramm ersetzt zwanzig Kilogramm Zucker. Die eingesetzten Mengen sind so klein, dass sie in Milligramm je Tonne gerechnet werden; entsprechend selten steht der Stoff allein, meist ergänzt er andere Süssstoffe und verstärkt zugleich Frucht- und Minznoten. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat ihn 2013 bewertet und eine duldbare tägliche Aufnahmemenge von 5 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag abgeleitet.
Woraus es gewonnen wird
Synthetisch aus Aspartam-Bausteinen und einem Vanillin-Derivat hergestellt.
Rechtsstand in der EU
in der EU zugelassen
Stand: 12. August 2026
Zugelassen nach Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B
Duldbare tägliche Aufnahmemenge
5 mg je kg Körpergewicht und Tag
festgelegt von EFSA 2013
Der Stoff setzt wie Neotam kein Phenylalanin frei.
EFSA, Scientific Opinion on the safety of advantame for the proposed uses as a food additive, 2013
Neubewertung
entfällt
EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.
Erst 2014 zugelassen, damit nicht Teil des Neubewertungsprogramms für die vor 2009 zugelassenen Stoffe.
Wofür es eingesetzt wird
- Süssung energiereduzierter Erzeugnisse
- Verstärkung von Frucht- und Minznoten
- Mischungen mit anderen Süssstoffen
Was Behörden dazu festgehalten haben
Besonderheiten und Kennzeichnung
- Zugelassen in 34 Lebensmittelkategorien
Anhang II Teil E nennt 34 Lebensmittelkategorien, verteilt auf 14 Bereiche: 01, 03, 04, 05, 06, 07, 09, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17 (Bezeichnungen in Teil D). Die Höchstmengen reichen von 0,5 bis 400 mg/kg bzw. mg/l. In 3 der 46 Zulassungen gilt quantum satis, also keine zahlenmässige Höchstmenge. Welche Menge in welchem Lebensmittel gilt, steht dort je Kategorie — diese Angabe ist eine Übersicht, nicht die Zulassung selbst.
VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II Teil E (konsolidierte Fassung vom 18.02.2026)
Verwandt
Woher wissen wir das?
Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.