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E 960

Steviolglycoside

Glycoside des Diterpens Steviol, überwiegend Steviosid und Rebaudiosid A

Steviol glycosides

auch: Stevia · Steviosid · Rebaudiosid A · Steviol glycosides

Diese Nummer gibt es nicht mehr — seit 2021 heisst der Stoff E 960a, und drei weitere Stevia-Nummern sind hinzugekommen.

Nummer ersetzt — Stoff weiter zugelassen Die Nummer E 960 kommt in der konsolidierten Fassung der VO (EG) Nr. 1333/2008, die seit dem 18.02.2026 gilt, an keiner Stelle mehr vor. An ihre Stelle sind vier eigene Nummern getreten: E 960a (aus Stevia), E 960b (aus Fermentation), E 960c (enzymatisch hergestellt) und E 960d (glycosyliert). Der Stoff selbst ist unverändert zugelassen.

Was es ist

Steviolglycoside werden aus den Blättern des Süsskrauts Stevia rebaudiana gewonnen; sie süssen zwei- bis dreihundertmal stärker als Zucker und hinterlassen in höherer Dosierung einen lakritzartigen Beigeschmack. Unter der Nummer E 960 sind sie heute aber nicht mehr zu finden: Die Verordnung (EU) 2021/1156 hat den Blattauszug in E 960a umbenannt und gleichzeitig eine enzymatisch hergestellte Form als E 960c eingeführt. 2023 kam mit der Verordnung (EU) 2023/447 die glycosylierte Form E 960d hinzu, 2025 mit der Verordnung (EU) 2025/652 die durch Fermentation gewonnene E 960b. In der geltenden Unionsliste kommt die schlichte Nummer E 960 kein einzelnes Mal mehr vor — weder im Verzeichnis der Zusatzstoffe noch in den Lebensmittelkategorien. Die vier Nachfolger unterscheiden sich allein im Herstellungsweg; ihre Höchstmengen gelten gemeinsam und werden als Stevioläquivalente gerechnet. Wer die alte Nummer auf einer Verpackung oder in einer älteren Zutatenliste liest, hat also keinen anderen Stoff vor sich, sondern eine überholte Bezeichnung. Die duldbare Aufnahmemenge von 4 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag gilt unverändert für alle vier.

Woraus es gewonnen wird

pflanzlich

Aus den Blättern von Stevia rebaudiana mit Wasser extrahiert und gereinigt.

Rechtsstand in der EU

Nummer ersetzt — Stoff weiter zugelassen

Stand: 12. August 2026

Die Nummer E 960 kommt in der konsolidierten Fassung der VO (EG) Nr. 1333/2008, die seit dem 18.02.2026 gilt, an keiner Stelle mehr vor. An ihre Stelle sind vier eigene Nummern getreten: E 960a (aus Stevia), E 960b (aus Fermentation), E 960c (enzymatisch hergestellt) und E 960d (glycosyliert). Der Stoff selbst ist unverändert zugelassen.

Duldbare tägliche Aufnahmemenge

4 mg je kg Körpergewicht und Tag

festgelegt von EFSA 2010

Ausgedrückt als Stevioläquivalente, nicht als Steviolglycoside — das macht den Wert rechnerisch strenger. Gilt gemeinsam für die vier Nachfolgenummern E 960a bis E 960d. Das Gutachten von 2024 hat eine beantragte Anhebung auf 6 oder 16 ausdrücklich abgelehnt.

EFSA, Scientific Opinion on the safety of steviol glycosides for the proposed uses as a food additive, 2010

Neubewertung

entfällt

EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.

Erst 2011 zugelassen, damit nicht Teil des Neubewertungsprogramms für die vor 2009 zugelassenen Stoffe.

Wofür es eingesetzt wird

  • Historische Bezeichnung — die Verwendungen stehen heute bei E 960a bis E 960d

Was Behörden dazu festgehalten haben

Besonderheiten und Kennzeichnung

Verwandt

Woher wissen wir das?

Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.

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