Ammonsulfit-Zuckerkulör
Karamell der Klasse IV, mit Ammonium- und Sulfitverbindungen
Sulphite ammonia caramel
auch: Sulphite ammonia caramel · Klasse IV · Ammonsulfitkulör
Kulör-Klasse IV — das Kulör der dunklen Erfrischungsgetränke.
Was es ist
Die vierte Kulör-Klasse entsteht unter Zusatz sowohl von Ammonium- als auch von Sulfitverbindungen. Sie ergibt das dunkelste und säurestabilste der vier Kulöre und ist deshalb das übliche Färbemittel dunkler Erfrischungsgetränke. Ihre Teilchen tragen eine negative Ladung, was zu den sauren, phosphathaltigen Colagetränken passt — ein Kulör der Klasse III würde dort ausflocken. Wie bei Klasse III entstehen Nebenbestandteile des Verfahrens; die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat 2011 unter anderem die Aufnahme von 4-Methylimidazol aus E 150c und E 150d betrachtet und kam zu dem Schluss, dass die höchste realistische Aufnahme bei den bewerteten Mengen keinen Anlass zur Besorgnis gibt. Für E 150d gilt die Gruppen-Aufnahmemenge von 300 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag; der strengere Einzelwert betrifft nur die Klasse III. Restmengen an Sulfit können auch hier die Kennzeichnungsschwelle von zehn Milligramm je Kilogramm überschreiten.
Woraus es gewonnen wird
Aus Kohlenhydraten unter Zusatz von Ammonium- und Sulfitverbindungen hergestellt.
Rechtsstand in der EU
in der EU zugelassen
Stand: 11. August 2026
Zugelassen nach Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B
Duldbare tägliche Aufnahmemenge
300 mg je kg Körpergewicht und Tag (Gruppenwert)
gilt gemeinsam für E 150a, E 150b, E 150c, E 150d· EFSA 2011
Gemeinsame Aufnahmemenge der vier Kulör-Klassen. Der strengere Einzelwert von 100 mg/kg gilt nur für E 150c.
EFSA, Scientific Opinion on the re-evaluation of caramel colours (E 150 a,b,c,d), 2011
Neubewertung
abgeschlossen 2011
EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.
Wofür es eingesetzt wird
- Braunfärbung dunkler Erfrischungsgetränke
- Farbgebung in Spirituosen
- Färbung von Soßen und Würzmitteln
Was Behörden dazu festgehalten haben
Besonderheiten und Kennzeichnung
- Zugelassen in 54 Lebensmittelkategorien
Anhang II Teil E nennt 54 Lebensmittelkategorien, verteilt auf 14 Bereiche: 01, 03, 04, 05, 06, 07, 08, 09, 12, 13, 14, 15, 16, 17 (Bezeichnungen in Teil D). In 60 der 61 Zulassungen gilt quantum satis, also keine zahlenmässige Höchstmenge. 11 weitere Zeilen im Rechtstext sind hier nicht mitgezählt, weil ihre Geltungszeiträume abgelaufen oder noch nicht begonnen hat. Welche Menge in welchem Lebensmittel gilt, steht dort je Kategorie — diese Angabe ist eine Übersicht, nicht die Zulassung selbst.
VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II Teil E (konsolidierte Fassung vom 18.02.2026)
Verwandt
Woher wissen wir das?
Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.