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E 150a

Zuckerkulör

Karamell der Klasse I, ohne Ammonium- oder Sulfitverbindungen

Plain caramel

auch: Einfaches Zuckerkulör · Karamell · Plain caramel · Klasse I

Braunfärbung durch reines Erhitzen von Zucker — die schlichteste der vier Kulör-Klassen.

Was es ist

Zuckerkulör ist der mengenmäßig meistverwendete Lebensmittelfarbstoff der Welt. Die Verordnung kennt vier Klassen, die sich nicht in der Farbe unterscheiden, sondern im Herstellungsverfahren — und in der elektrischen Ladung, die daraus folgt. Das ist kein Detail für Chemiker: Passt die Ladung des Kulörs nicht zu der des Lebensmittels, flockt es aus. Deshalb gibt es vier Nummern statt einer. E 150a, das einfache Zuckerkulör der Klasse I, entsteht durch kontrolliertes Erhitzen von Kohlenhydraten ohne Zusatz von Ammonium- oder Sulfitverbindungen; erlaubt sind lediglich Säuren, Laugen und Salze zur Steuerung der Reaktion. Verwendet wird es in Spirituosen, Backwaren, Soßen und Suppen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat die vier Klassen 2011 gemeinsam neu bewertet und für sie eine Gruppen-Aufnahmemenge von 300 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag abgeleitet, gestützt auf 13-Wochen-Studien an Ratten mit einem Sicherheitsfaktor von 100. Erbgutschädigend oder krebserzeugend wirkten die Kulöre selbst nicht.

Woraus es gewonnen wird

pflanzlich

Durch kontrolliertes Erhitzen von Kohlenhydraten hergestellt, üblicherweise Glukosesirup, Saccharose oder Stärkehydrolysate.

Rechtsstand in der EU

in der EU zugelassen

Stand: 11. August 2026

Zugelassen nach Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008.

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B

Duldbare tägliche Aufnahmemenge

300 mg je kg Körpergewicht und Tag (Gruppenwert)

gilt gemeinsam für E 150a, E 150b, E 150c, E 150d· EFSA 2011

Gemeinsame Aufnahmemenge der vier Kulör-Klassen. Innerhalb der Gruppe gilt für E 150c ein strengerer Einzelwert von 100 mg/kg.

EFSA, Scientific Opinion on the re-evaluation of caramel colours (E 150 a,b,c,d), 2011

Neubewertung

abgeschlossen 2011

EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.

Wofür es eingesetzt wird

  • Braunfärbung von Spirituosen und Bier
  • Farbgebung in Soßen, Suppen und Essig
  • Färbung von Backwaren und Süßwaren

Was Behörden dazu festgehalten haben

Besonderheiten und Kennzeichnung

  • Zugelassen in 55 Lebensmittelkategorien

    Anhang II Teil E nennt 55 Lebensmittelkategorien, verteilt auf 14 Bereiche: 01, 03, 04, 05, 06, 07, 08, 09, 12, 13, 14, 15, 16, 17 (Bezeichnungen in Teil D). In 63 der 64 Zulassungen gilt quantum satis, also keine zahlenmässige Höchstmenge. 11 weitere Zeilen im Rechtstext sind hier nicht mitgezählt, weil ihre Geltungszeiträume abgelaufen oder noch nicht begonnen hat. Welche Menge in welchem Lebensmittel gilt, steht dort je Kategorie — diese Angabe ist eine Übersicht, nicht die Zulassung selbst.

    VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II Teil E (konsolidierte Fassung vom 18.02.2026)

Verwandt

Woher wissen wir das?

Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.

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