Sulfitlaugen-Zuckerkulör
Karamell der Klasse II, mit Sulfitverbindungen, ohne Ammoniumverbindungen
Caustic sulphite caramel
auch: Caustic sulphite caramel · Klasse II · Sulfitlaugenkulör
Kulör-Klasse II — mit Sulfit, ohne Ammonium. Meist in Spirituosen.
Was es ist
Die zweite der vier Kulör-Klassen entsteht durch Erhitzen von Kohlenhydraten in Gegenwart von Sulfitverbindungen, aber ohne Ammoniumverbindungen. Der deutsche Name nimmt beides auf: „Sulfitlaugen“ steht für die Sulfitverbindung und die alkalische Führung der Reaktion. Das Verfahren ergibt ein Kulör, dessen elektrische Ladung sich von den anderen Klassen unterscheidet — und genau das ist der praktische Grund für die Aufteilung: Ein Kulör muss zur Ladung des Lebensmittels passen, sonst flockt es aus, und das sieht man erst im fertigen Erzeugnis. E 150b wird deshalb vor allem in Spirituosen eingesetzt. Restmengen an Sulfit können im Erzeugnis verbleiben; überschreiten sie die Schwelle von zehn Milligramm je Kilogramm, greift die Kennzeichnungspflicht für Sulfite aus der Lebensmittelinformationsverordnung. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat die vier Klassen 2011 gemeinsam bewertet und ihnen eine Gruppen-Aufnahmemenge von 300 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag zugewiesen.
Woraus es gewonnen wird
Aus Kohlenhydraten unter Zusatz von Sulfitverbindungen hergestellt, ohne Ammoniumverbindungen.
Rechtsstand in der EU
in der EU zugelassen
Stand: 11. August 2026
Zugelassen nach Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B
Duldbare tägliche Aufnahmemenge
300 mg je kg Körpergewicht und Tag (Gruppenwert)
gilt gemeinsam für E 150a, E 150b, E 150c, E 150d· EFSA 2011
Gemeinsame Aufnahmemenge der vier Kulör-Klassen.
EFSA, Scientific Opinion on the re-evaluation of caramel colours (E 150 a,b,c,d), 2011
Neubewertung
abgeschlossen 2011
EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.
Wofür es eingesetzt wird
- Braunfärbung von Spirituosen
- Farbgebung in Getränken
- Färbung von Soßen
Was Behörden dazu festgehalten haben
Besonderheiten und Kennzeichnung
- Zugelassen in 54 Lebensmittelkategorien
Anhang II Teil E nennt 54 Lebensmittelkategorien, verteilt auf 14 Bereiche: 01, 03, 04, 05, 06, 07, 08, 09, 12, 13, 14, 15, 16, 17 (Bezeichnungen in Teil D). In 60 der 61 Zulassungen gilt quantum satis, also keine zahlenmässige Höchstmenge. 11 weitere Zeilen im Rechtstext sind hier nicht mitgezählt, weil ihre Geltungszeiträume abgelaufen oder noch nicht begonnen hat. Welche Menge in welchem Lebensmittel gilt, steht dort je Kategorie — diese Angabe ist eine Übersicht, nicht die Zulassung selbst.
VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II Teil E (konsolidierte Fassung vom 18.02.2026)
Verwandt
Woher wissen wir das?
Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.