🍒 Speisekammer

Ein Nachschlagewerk über Lebensmittel — Nährstoffe, Saison, Herkunft.

← Alle Zusatzstoffe
E 150b

Sulfitlaugen-Zuckerkulör

Karamell der Klasse II, mit Sulfitverbindungen, ohne Ammoniumverbindungen

Caustic sulphite caramel

auch: Caustic sulphite caramel · Klasse II · Sulfitlaugenkulör

Kulör-Klasse II — mit Sulfit, ohne Ammonium. Meist in Spirituosen.

Was es ist

Die zweite der vier Kulör-Klassen entsteht durch Erhitzen von Kohlenhydraten in Gegenwart von Sulfitverbindungen, aber ohne Ammoniumverbindungen. Der deutsche Name nimmt beides auf: „Sulfitlaugen“ steht für die Sulfitverbindung und die alkalische Führung der Reaktion. Das Verfahren ergibt ein Kulör, dessen elektrische Ladung sich von den anderen Klassen unterscheidet — und genau das ist der praktische Grund für die Aufteilung: Ein Kulör muss zur Ladung des Lebensmittels passen, sonst flockt es aus, und das sieht man erst im fertigen Erzeugnis. E 150b wird deshalb vor allem in Spirituosen eingesetzt. Restmengen an Sulfit können im Erzeugnis verbleiben; überschreiten sie die Schwelle von zehn Milligramm je Kilogramm, greift die Kennzeichnungspflicht für Sulfite aus der Lebensmittelinformationsverordnung. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat die vier Klassen 2011 gemeinsam bewertet und ihnen eine Gruppen-Aufnahmemenge von 300 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag zugewiesen.

Woraus es gewonnen wird

pflanzlich

Aus Kohlenhydraten unter Zusatz von Sulfitverbindungen hergestellt, ohne Ammoniumverbindungen.

Rechtsstand in der EU

in der EU zugelassen

Stand: 11. August 2026

Zugelassen nach Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008.

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B

Duldbare tägliche Aufnahmemenge

300 mg je kg Körpergewicht und Tag (Gruppenwert)

gilt gemeinsam für E 150a, E 150b, E 150c, E 150d· EFSA 2011

Gemeinsame Aufnahmemenge der vier Kulör-Klassen.

EFSA, Scientific Opinion on the re-evaluation of caramel colours (E 150 a,b,c,d), 2011

Neubewertung

abgeschlossen 2011

EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.

Wofür es eingesetzt wird

  • Braunfärbung von Spirituosen
  • Farbgebung in Getränken
  • Färbung von Soßen

Was Behörden dazu festgehalten haben

Besonderheiten und Kennzeichnung

  • Zugelassen in 54 Lebensmittelkategorien

    Anhang II Teil E nennt 54 Lebensmittelkategorien, verteilt auf 14 Bereiche: 01, 03, 04, 05, 06, 07, 08, 09, 12, 13, 14, 15, 16, 17 (Bezeichnungen in Teil D). In 60 der 61 Zulassungen gilt quantum satis, also keine zahlenmässige Höchstmenge. 11 weitere Zeilen im Rechtstext sind hier nicht mitgezählt, weil ihre Geltungszeiträume abgelaufen oder noch nicht begonnen hat. Welche Menge in welchem Lebensmittel gilt, steht dort je Kategorie — diese Angabe ist eine Übersicht, nicht die Zulassung selbst.

    VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II Teil E (konsolidierte Fassung vom 18.02.2026)

Verwandt

Woher wissen wir das?

Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.

Speisekammer — ein Projekt im mana-Netzwerk. Bilder sind KI-Illustrationen, kein Foto-Beleg. Angaben mit Quelle. Impressum · Datenschutz