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E 120

Echtes Karmin

Karminsäure und ihre Aluminium-Lacke

Cochineal, Carminic acid, Carmines

auch: Karmin · Cochenille · Karminsäure · Cochineal · Carmine · CI Natural Red 4 · Echtes Karmin

Roter Farbstoff aus Schildläusen — der einzige tierische Farbstoff im Verzeichnis.

Was es ist

Echtes Karmin ist ein tiefroter Farbstoff, der aus getrockneten Weibchen der Cochenille-Schildlaus Dactylopius coccus gewonnen wird; die Tiere leben auf Feigenkakteen, gezüchtet vor allem in Peru und auf den Kanarischen Inseln. Wirksamer Bestandteil ist die Karminsäure, die mit Aluminium zu wasserunlöslichen Lacken verbunden wird. Karmin ist ungewöhnlich licht- und hitzebeständig — der Grund, warum es sich gegen pflanzliche Rottöne behauptet, die im Regal ausbleichen. Damit ist E 120 der einzige verbreitete Farbstoff tierischen Ursprungs im Verzeichnis — für vegetarisch oder vegan lebende Menschen ist die Herkunft der entscheidende Punkt, nicht die Toxikologie. Der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss legte 1983 eine duldbare tägliche Aufnahmemenge von 5 Milligramm Karmin je Kilogramm Körpergewicht und Tag fest. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit sah 2015 keinen Anlass, diesen Wert zu ändern; er entspricht etwa 2,5 Milligramm reiner Karminsäure, da handelsübliches Karmin ungefähr zur Hälfte daraus besteht.

Woraus es gewonnen wird

tierisch

Aus getrockneten Weibchen der Cochenille-Schildlaus (Dactylopius coccus) extrahiert, die auf Feigenkakteen gezüchtet wird.

Rechtsstand in der EU

in der EU zugelassen

Stand: 11. August 2026

Zugelassen nach Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008.

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B

Duldbare tägliche Aufnahmemenge

5 mg je kg Körpergewicht und Tag

festgelegt von SCF 1983

Ausgedrückt als Karmin. Entspricht etwa 2,5 mg Karminsäure je kg Körpergewicht, da handelsübliches Karmin rund 50 % Karminsäure enthält. Die EFSA sah 2015 keinen Anlass zur Revision.

EFSA, Scientific Opinion on the re-evaluation of cochineal, carminic acid, carmines (E 120), 2015

Neubewertung

abgeschlossen 2015

EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.

Wofür es eingesetzt wird

  • Rotfärbung von Süßwaren, Getränken und Likören
  • Farbgebung in Fleisch- und Wursterzeugnissen
  • Färbung von Milcherzeugnissen und Speiseeis

Was Behörden dazu festgehalten haben

Besonderheiten und Kennzeichnung

Verwandt

Woher wissen wir das?

Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.

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