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E 101

Riboflavin

7,8-Dimethyl-10-(D-ribo-2,3,4,5-tetrahydroxypentyl)benzo[g]pteridin-2,4-dion

Riboflavin

auch: Vitamin B2 · Lactoflavin · Riboflavin-5'-phosphat · Riboflavin

Vitamin B2 als Farbstoff — derselbe Stoff, zwei Rollen im Recht.

Was es ist

Riboflavin ist Vitamin B2 und zugleich ein zugelassener Farbstoff. Dieselbe Substanz kann also auf zwei Wegen in ein Lebensmittel gelangen: als Nährstoff, dann darf damit geworben werden, oder als Zusatzstoff mit E-Nummer, dann steht sie im Zutatenverzeichnis. Rechtlich sind das verschiedene Dinge mit verschiedenen Grundlagen, chemisch ist es dasselbe Molekül. Der Doppelrolle wegen taucht die Nummer auf manchen Packungen gar nicht auf: Wird der Stoff als Nährstoff zugesetzt, steht dort „Riboflavin" oder „Vitamin B2" ohne E-Nummer. Als Farbstoff gibt es einen warmen Gelbton und wird in Desserts, Getränken und Frühstückscerealien eingesetzt; es ist lichtempfindlich, weshalb es in klaren Flaschen ausbleicht. Die Verordnung führt zwei Formen unter der Nummer: Riboflavin selbst und das besser wasserlösliche Riboflavin-5'-phosphat. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat beide 2013 neu bewertet und eine duldbare tägliche Aufnahmemenge von 0,5 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag abgeleitet.

Woraus es gewonnen wird

mikrobiell (Fermentation)

Heute überwiegend durch Vergärung mit Pilzen oder Bakterien hergestellt; kommt natürlich in Milch, Eiern und Innereien vor.

Rechtsstand in der EU

in der EU zugelassen

Stand: 12. August 2026

Zugelassen nach Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008.

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B

Duldbare tägliche Aufnahmemenge

0,5 mg je kg Körpergewicht und Tag

festgelegt von EFSA 2013

Gemeinsam für Riboflavin und Riboflavin-5'-phosphat abgeleitet.

EFSA, Scientific Opinion on the re-evaluation of riboflavin (E 101(i)) and riboflavin-5'-phosphate sodium (E 101(ii)), 2013

Neubewertung

abgeschlossen 2013

EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.

Wofür es eingesetzt wird

  • Gelbfärbung von Desserts und Getränken
  • Farbgebung in Frühstückscerealien
  • Färbung von Milcherzeugnissen

Was Behörden dazu festgehalten haben

Besonderheiten und Kennzeichnung

  • Zugelassen in 50 Lebensmittelkategorien

    Anhang II Teil E nennt 50 Lebensmittelkategorien, verteilt auf 14 Bereiche: 01, 03, 04, 05, 06, 07, 08, 09, 12, 13, 14, 15, 16, 17 (Bezeichnungen in Teil D). Die Höchstmenge beträgt durchgehend 100 mg/kg bzw. mg/l. In 55 der 58 Zulassungen gilt quantum satis, also keine zahlenmässige Höchstmenge. 11 weitere Zeilen im Rechtstext sind hier nicht mitgezählt, weil ihre Geltungszeiträume abgelaufen oder noch nicht begonnen hat. Welche Menge in welchem Lebensmittel gilt, steht dort je Kategorie — diese Angabe ist eine Übersicht, nicht die Zulassung selbst.

    VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II Teil E (konsolidierte Fassung vom 18.02.2026)

Verwandt

Woher wissen wir das?

Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.

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