Sorbinsäure
(2E,4E)-Hexa-2,4-diensäure
Sorbic acid
auch: Sorbic acid · Hexadiensäure
Konservierungsstoff gegen Hefen und Schimmel. Teilt sich mit Kaliumsorbat eine Aufnahmemenge.
Was es ist
Sorbinsäure wirkt vor allem gegen Hefen und Schimmelpilze und wird deshalb dort eingesetzt, wo ein Lebensmittel nicht durch Hitze haltbar gemacht werden kann oder soll. Ihren Namen trägt sie nach der Vogelbeere, der Frucht der Eberesche (Sorbus aucuparia), in der sie zuerst gefunden wurde; hergestellt wird sie heute synthetisch. Ihre Wirkung hängt stark vom Säuregrad des Lebensmittels ab: Sie greift nur im sauren Bereich, weshalb sie in Getränken, Backwaren, Käse und eingelegten Erzeugnissen vorkommt und in neutralen Lebensmitteln kaum brauchbar ist. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat Sorbinsäure und Kaliumsorbat 2015 neu bewertet und dabei zunächst eine vorläufige Aufnahmemenge von 3 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht festgelegt. In einem Folgegutachten von 2019 hat sie diesen Wert durch eine reguläre Gruppen-Aufnahmemenge von 11 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag ersetzt, ausgedrückt als Sorbinsäure.
Woraus es gewonnen wird
Ursprünglich aus der Vogelbeere (Sorbus aucuparia) isoliert; die technische Herstellung ist heute vollsynthetisch.
Rechtsstand in der EU
in der EU zugelassen
Stand: 11. August 2026
Zugelassen nach Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B, III
Duldbare tägliche Aufnahmemenge
11 mg je kg Körpergewicht und Tag (Gruppenwert)
gilt gemeinsam für E 200, E 202· EFSA 2019
Ersetzt die vorläufige Aufnahmemenge von 3 mg/kg aus dem Gutachten von 2015. Ausgedrückt als Sorbinsäure.
Neubewertung
abgeschlossen 2019
EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.
Wofür es eingesetzt wird
- Haltbarmachung von Backwaren, Käse und Feinkosterzeugnissen
- Konservierung saurer Getränke
- Schutz eingelegter Gemüse- und Obsterzeugnisse
Was Behörden dazu festgehalten haben
Besonderheiten und Kennzeichnung
- Zugelassen in 59 Lebensmittelkategorien
Anhang II Teil E nennt 59 Lebensmittelkategorien, verteilt auf 16 Bereiche: 01, 02, 04, 05, 06, 07, 08, 09, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17 (Bezeichnungen in Teil D). Die Höchstmengen reichen von 20 bis 6 000 mg/kg bzw. mg/l. In 6 der 86 Zulassungen gilt quantum satis, also keine zahlenmässige Höchstmenge. Welche Menge in welchem Lebensmittel gilt, steht dort je Kategorie — diese Angabe ist eine Übersicht, nicht die Zulassung selbst.
VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II Teil E (konsolidierte Fassung vom 18.02.2026)
Verwandt
Woher wissen wir das?
Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.