Calciumsorbat
Calcium-bis[(2E,4E)-hexa-2,4-dienoat]
Calcium sorbate
auch: Calcium sorbate · Kalziumsorbat
Drittes Sorbat-Salz. 2018 aus der Unionsliste gestrichen, weil die verlangten Daten ausblieben.
in der EU nicht mehr zugelassen Gestrichen mit Verordnung (EU) 2018/98 vom 22. Januar 2018, nachdem die von der Kommission angeforderten Daten zur Genotoxizität nicht vorgelegt wurden.
Was es ist
Calciumsorbat war das dritte in der EU zugelassene Salz der Sorbinsäure und wurde wie Sorbinsäure und Kaliumsorbat gegen Hefen und Schimmelpilze eingesetzt. Sein Weg aus der Unionsliste zeigt, wie das europäische Neubewertungsverfahren praktisch wirkt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit bewertete 2015 alle drei Sorbate gemeinsam neu und stellte für Calciumsorbat fest, dass die Datenlage zur Erbgutschädigung nicht ausreichte. Die Kommission forderte daraufhin die fehlenden Daten an. Da kein Unternehmen sie vorlegte, konnte der Stoff nicht abschließend bewertet werden, und die Kommission strich ihn mit der Verordnung (EU) 2018/98 vom 22. Januar 2018 aus den Listen der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe. Der Fall ist damit kein Befund über eine festgestellte Gefahr, sondern über eine nicht geschlossene Datenlücke — ein Unterschied, den die Behördendokumente ausdrücklich machen.
Woraus es gewonnen wird
Durch Neutralisation synthetisch hergestellter Sorbinsäure mit einer Calciumverbindung gewonnen.
Rechtsstand in der EU
in der EU nicht mehr zugelassen
Stand: 22. Januar 2018
Gestrichen mit Verordnung (EU) 2018/98 vom 22. Januar 2018, nachdem die von der Kommission angeforderten Daten zur Genotoxizität nicht vorgelegt wurden.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B
Duldbare tägliche Aufnahmemenge
kein Wert abgeleitet
Stand: EFSA 2015
Für Calciumsorbat konnte mangels Daten keine Aufnahmemenge abgeleitet werden; die Gruppen-Aufnahmemenge von E 200 und E 202 gilt ausdrücklich nicht für diesen Stoff.
EFSA, Scientific Opinion on the re-evaluation of E 200, E 202 and E 203, 2015
Neubewertung
abgeschlossen 2018
EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.
Verfahren mit der Streichung aus der Unionsliste beendet.
Wofür es eingesetzt wird
- früher: Konservierung von Käse und Backwaren
- früher: Haltbarmachung von Feinkosterzeugnissen
Was Behörden dazu festgehalten haben
Verwandt
Woher wissen wir das?
Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.