Kaliumsorbat
Kalium-(2E,4E)-hexa-2,4-dienoat
Potassium sorbate
auch: Potassium sorbate · Sorbinsaures Kalium
Das Kaliumsalz der Sorbinsäure — besser wasserlöslich, gleiche Wirkung, gemeinsame Aufnahmemenge.
Was es ist
Kaliumsorbat ist das Kaliumsalz der Sorbinsäure und in der Praxis die häufiger eingesetzte der beiden Formen. Der Grund ist rein technisch: Das Salz löst sich in Wasser deutlich besser als die freie Säure und lässt sich damit in wässrigen Lebensmitteln gleichmäßig verteilen. Im Lebensmittel geht es in die wirksame Sorbinsäure über, sobald der Säuregrad niedrig genug ist; die konservierende Wirkung gegen Hefen und Schimmelpilze ist deshalb dieselbe und hängt ebenso vom pH-Wert ab. Weil beide Stoffe im Körper denselben Weg nehmen, hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit für sie eine gemeinsame Aufnahmemenge festgelegt: 2019 wurden 11 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag, ausgedrückt als Sorbinsäure, für E 200 und E 202 zusammen abgeleitet. Damit ersetzte sie die vorläufigen 3 Milligramm aus dem Neubewertungsgutachten von 2015.
Woraus es gewonnen wird
Durch Neutralisation synthetisch hergestellter Sorbinsäure mit Kaliumhydroxid gewonnen.
Rechtsstand in der EU
in der EU zugelassen
Stand: 11. August 2026
Zugelassen nach Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B, III
Duldbare tägliche Aufnahmemenge
11 mg je kg Körpergewicht und Tag (Gruppenwert)
gilt gemeinsam für E 200, E 202· EFSA 2019
Gemeinsame Aufnahmemenge mit Sorbinsäure (E 200), ausgedrückt als Sorbinsäure.
Neubewertung
abgeschlossen 2019
EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.
Wofür es eingesetzt wird
- Konservierung von Getränken, Wein und Fruchtzubereitungen
- Haltbarmachung von Backwaren und Feinkostsalaten
- Oberflächenbehandlung von Käse
Was Behörden dazu festgehalten haben
Besonderheiten und Kennzeichnung
- Zugelassen in 59 Lebensmittelkategorien
Anhang II Teil E nennt 59 Lebensmittelkategorien, verteilt auf 16 Bereiche: 01, 02, 04, 05, 06, 07, 08, 09, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17 (Bezeichnungen in Teil D). Die Höchstmengen reichen von 20 bis 6 000 mg/kg bzw. mg/l. In 6 der 86 Zulassungen gilt quantum satis, also keine zahlenmässige Höchstmenge. Welche Menge in welchem Lebensmittel gilt, steht dort je Kategorie — diese Angabe ist eine Übersicht, nicht die Zulassung selbst.
VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II Teil E (konsolidierte Fassung vom 18.02.2026)
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Woher wissen wir das?
Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.