Calciumbenzoat
Calciumsalz der Benzolcarbonsäure
Calcium benzoate
auch: Calcium benzoate · Kalziumbenzoat
Das Calciumsalz der Benzoesäure. Vierter und seltenster Stoff der Benzoat-Gruppe.
Was es ist
Calciumbenzoat vervollständigt die Gruppe der zugelassenen Benzoate. Es ist der am wenigsten gebräuchliche der vier Stoffe und findet sich vor allem dort, wo neben der Konservierung auch Calcium eingebracht werden soll oder Natrium und Kalium unerwünscht sind. Chemisch ist es ein Erdalkalisalz und damit schlechter wasserlöslich als die beiden Alkalisalze — was seine Verwendung praktisch einschränkt. Die konservierende Wirkung entsteht auch hier erst im sauren Lebensmittel, wo sich die freie Benzoesäure bildet. Weil Calcium zweiwertig ist, bindet ein Molekül zwei Benzoat-Reste — daher der chemische Name mit dem Zusatz „bis“. Bewertet wurde der Stoff nicht einzeln, sondern gemeinsam mit Benzoesäure, Natrium- und Kaliumbenzoat: Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit leitete 2016 für alle vier zusammen eine Aufnahmemenge von 5 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag ab, ausgedrückt als Benzoesäure.
Woraus es gewonnen wird
Durch Neutralisation synthetisch hergestellter Benzoesäure mit einer Calciumverbindung gewonnen.
Rechtsstand in der EU
in der EU zugelassen
Stand: 12. August 2026
Zugelassen nach Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B, III
Duldbare tägliche Aufnahmemenge
5 mg je kg Körpergewicht und Tag (Gruppenwert)
gilt gemeinsam für E 210, E 211, E 212, E 213· EFSA 2016
Gemeinsame Aufnahmemenge mit Benzoesäure und den übrigen Benzoat-Salzen, ausgedrückt als Benzoesäure.
EFSA, Scientific Opinion on the re-evaluation of benzoic acid (E 210) and its salts, 2016
Neubewertung
abgeschlossen 2016
EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.
Wofür es eingesetzt wird
- Konservierung saurer Erzeugnisse
- Haltbarmachung natrium- und kaliumreduzierter Zubereitungen
Was Behörden dazu festgehalten haben
Besonderheiten und Kennzeichnung
- Zugelassen in 32 Lebensmittelkategorien
Anhang II Teil E nennt 32 Lebensmittelkategorien, verteilt auf 12 Bereiche: 01, 04, 05, 08, 09, 10, 11, 12, 13, 14, 16, 17 (Bezeichnungen in Teil D). Die Höchstmengen reichen von 150 bis 6 000 mg/kg bzw. mg/l. In 2 der 52 Zulassungen gilt quantum satis, also keine zahlenmässige Höchstmenge. Welche Menge in welchem Lebensmittel gilt, steht dort je Kategorie — diese Angabe ist eine Übersicht, nicht die Zulassung selbst.
VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II Teil E (konsolidierte Fassung vom 18.02.2026)
Verwandt
Woher wissen wir das?
Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.