Natrium-Ethyl-p-hydroxybenzoat
Natriumsalz des Ethylesters der 4-Hydroxybenzoesäure
Sodium ethyl p-hydroxybenzoate
auch: Natriumethylparaben · Sodium ethyl paraben · PHB-Ester
Das Natriumsalz zu E 214 — löslicher, sonst identisch in der Wirkung.
Was es ist
Natrium-Ethyl-p-hydroxybenzoat ist das Natriumsalz des Ethylesters und in der Praxis oft die brauchbarere der beiden Formen: Die freien PHB-Ester lösen sich in Wasser schlecht, ihre Natriumsalze deutlich besser. Im Lebensmittel geht das Salz wieder in den wirksamen Ester über. Der Vorteil der ganzen Stoffgruppe liegt darin, dass sie über einen weiten Bereich des Säuregrads wirkt, auch im Neutralen, wo Sorbate und Benzoate nichts ausrichten. Ihre Zulassung in der EU ist heute eng und auf wenige Erzeugnisse begrenzt; in Kosmetika sind dieselben Stoffe weit verbreiteter, was ihren Bekanntheitsgrad erklärt. Die duldbare tägliche Aufnahmemenge von 10 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag gilt gemeinsam für die Methyl- und Ethylester samt ihren Natriumsalzen; die Propylester E 216 und E 217 sind 2006 aus der Liste gestrichen worden.
Woraus es gewonnen wird
Durch Neutralisation des Ethyl-PHB-Esters mit Natronlauge hergestellt.
Rechtsstand in der EU
in der EU zugelassen
Stand: 12. August 2026
Zugelassen nach Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B
Duldbare tägliche Aufnahmemenge
10 mg je kg Körpergewicht und Tag (Gruppenwert)
gilt gemeinsam für E 214, E 215, E 218, E 219· EFSA 2004
Gemeinsam für Methyl- und Ethyl-PHB-Ester und ihre Natriumsalze. Die Propyl-Ester E 216 und E 217 sind 2006 aus der Unionsliste gestrichen worden und von diesem Wert nicht gedeckt.
Neubewertung
noch ausstehend
EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.
Im EU-Neubewertungsprogramm noch nicht abschliessend behandelt.
Wofür es eingesetzt wird
- Konservierung von Feinkosterzeugnissen
- Überzüge von Fleischerzeugnissen
Was Behörden dazu festgehalten haben
Besonderheiten und Kennzeichnung
- Zugelassen in 8 Lebensmittelkategorien
Anhang II Teil E nennt 8 Lebensmittelkategorien, verteilt auf 4 Bereiche: 05 Süßwaren, 08 Fleisch, 11 Zucker- und Siruparten, Honig und Tafelsüßen, 15 Verzehrfertige süße oder herzhafte Happen und Knabbereien. Die Höchstmengen reichen von 500 bis 1 500 mg/kg bzw. mg/l. In 2 der 9 Zulassungen gilt quantum satis, also keine zahlenmässige Höchstmenge. Welche Menge in welchem Lebensmittel gilt, steht dort je Kategorie — diese Angabe ist eine Übersicht, nicht die Zulassung selbst.
VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II Teil E (konsolidierte Fassung vom 18.02.2026)
Verwandt
Woher wissen wir das?
Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.