🍒 Speisekammer

Ein Nachschlagewerk über Lebensmittel — Nährstoffe, Saison, Herkunft.

← Alle Zusatzstoffe
E 215

Natrium-Ethyl-p-hydroxybenzoat

Natriumsalz des Ethylesters der 4-Hydroxybenzoesäure

Sodium ethyl p-hydroxybenzoate

auch: Natriumethylparaben · Sodium ethyl paraben · PHB-Ester

Das Natriumsalz zu E 214 — löslicher, sonst identisch in der Wirkung.

Was es ist

Natrium-Ethyl-p-hydroxybenzoat ist das Natriumsalz des Ethylesters und in der Praxis oft die brauchbarere der beiden Formen: Die freien PHB-Ester lösen sich in Wasser schlecht, ihre Natriumsalze deutlich besser. Im Lebensmittel geht das Salz wieder in den wirksamen Ester über. Der Vorteil der ganzen Stoffgruppe liegt darin, dass sie über einen weiten Bereich des Säuregrads wirkt, auch im Neutralen, wo Sorbate und Benzoate nichts ausrichten. Ihre Zulassung in der EU ist heute eng und auf wenige Erzeugnisse begrenzt; in Kosmetika sind dieselben Stoffe weit verbreiteter, was ihren Bekanntheitsgrad erklärt. Die duldbare tägliche Aufnahmemenge von 10 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag gilt gemeinsam für die Methyl- und Ethylester samt ihren Natriumsalzen; die Propylester E 216 und E 217 sind 2006 aus der Liste gestrichen worden.

Woraus es gewonnen wird

synthetisch

Durch Neutralisation des Ethyl-PHB-Esters mit Natronlauge hergestellt.

Rechtsstand in der EU

in der EU zugelassen

Stand: 12. August 2026

Zugelassen nach Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008.

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B

Duldbare tägliche Aufnahmemenge

10 mg je kg Körpergewicht und Tag (Gruppenwert)

gilt gemeinsam für E 214, E 215, E 218, E 219· EFSA 2004

Gemeinsam für Methyl- und Ethyl-PHB-Ester und ihre Natriumsalze. Die Propyl-Ester E 216 und E 217 sind 2006 aus der Unionsliste gestrichen worden und von diesem Wert nicht gedeckt.

EFSA, Opinion on para hydroxybenzoates (E 214-219), 2004

Neubewertung

noch ausstehend

EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.

Im EU-Neubewertungsprogramm noch nicht abschliessend behandelt.

Wofür es eingesetzt wird

  • Konservierung von Feinkosterzeugnissen
  • Überzüge von Fleischerzeugnissen

Was Behörden dazu festgehalten haben

Besonderheiten und Kennzeichnung

  • Zugelassen in 8 Lebensmittelkategorien

    Anhang II Teil E nennt 8 Lebensmittelkategorien, verteilt auf 4 Bereiche: 05 Süßwaren, 08 Fleisch, 11 Zucker- und Siruparten, Honig und Tafelsüßen, 15 Verzehrfertige süße oder herzhafte Happen und Knabbereien. Die Höchstmengen reichen von 500 bis 1 500 mg/kg bzw. mg/l. In 2 der 9 Zulassungen gilt quantum satis, also keine zahlenmässige Höchstmenge. Welche Menge in welchem Lebensmittel gilt, steht dort je Kategorie — diese Angabe ist eine Übersicht, nicht die Zulassung selbst.

    VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II Teil E (konsolidierte Fassung vom 18.02.2026)

Verwandt

Woher wissen wir das?

Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.

Speisekammer — ein Projekt im mana-Netzwerk. Bilder sind KI-Illustrationen, kein Foto-Beleg. Angaben mit Quelle. Impressum · Datenschutz