🍒 Speisekammer

Ein Nachschlagewerk über Lebensmittel — Nährstoffe, Saison, Herkunft.

← Alle Zusatzstoffe
E 219

Natrium-Methyl-p-hydroxybenzoat

Natriumsalz des Methylesters der 4-Hydroxybenzoesäure

Sodium methyl p-hydroxybenzoate

auch: Natriummethylparaben · Sodium methyl paraben · PHB-Ester

Der vierte und letzte zugelassene PHB-Ester — das Natriumsalz zu E 218.

Was es ist

Mit Natrium-Methyl-p-hydroxybenzoat schliesst sich die Reihe der zugelassenen PHB-Ester: zwei Ester und ihre beiden Natriumsalze. Die Ordnung ist bei den Konservierungsstoffen des Verzeichnisses die immer gleiche — eine freie Form für fettige Erzeugnisse, ein Salz für wässrige. Der Blick auf diese Vierergruppe zeigt zugleich, dass eine Zulassungsliste kein Abbild der Praxis ist: Von den ursprünglich sechs PHB-Estern sind zwei gestrichen worden, und von den vier verbliebenen sind zwei kaum im Gebrauch — die Liste bildet ab, was zulässig ist, nicht was üblich ist. Die duldbare tägliche Aufnahmemenge von 10 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag gilt für alle vier zusammen und stammt aus einem Gutachten von 2004; eine Neubewertung im Rahmen des EU-Programms steht noch aus. Die Neubewertung durch die EFSA steht bei dieser Gruppe als einer der letzten noch aus.

Woraus es gewonnen wird

synthetisch

Durch Neutralisation des Methyl-PHB-Esters mit Natronlauge hergestellt.

Rechtsstand in der EU

in der EU zugelassen

Stand: 12. August 2026

Zugelassen nach Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008.

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B

Duldbare tägliche Aufnahmemenge

10 mg je kg Körpergewicht und Tag (Gruppenwert)

gilt gemeinsam für E 214, E 215, E 218, E 219· EFSA 2004

Gemeinsam für Methyl- und Ethyl-PHB-Ester und ihre Natriumsalze. Die Propyl-Ester E 216 und E 217 sind 2006 aus der Unionsliste gestrichen worden und von diesem Wert nicht gedeckt.

EFSA, Opinion on para hydroxybenzoates (E 214-219), 2004

Neubewertung

noch ausstehend

EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.

Im EU-Neubewertungsprogramm noch nicht abschliessend behandelt.

Wofür es eingesetzt wird

  • Konservierung wässriger Zubereitungen
  • Haltbarmachung von Feinkost

Was Behörden dazu festgehalten haben

Besonderheiten und Kennzeichnung

  • Zugelassen in 8 Lebensmittelkategorien

    Anhang II Teil E nennt 8 Lebensmittelkategorien, verteilt auf 4 Bereiche: 05 Süßwaren, 08 Fleisch, 11 Zucker- und Siruparten, Honig und Tafelsüßen, 15 Verzehrfertige süße oder herzhafte Happen und Knabbereien. Die Höchstmengen reichen von 500 bis 1 500 mg/kg bzw. mg/l. In 2 der 9 Zulassungen gilt quantum satis, also keine zahlenmässige Höchstmenge. Welche Menge in welchem Lebensmittel gilt, steht dort je Kategorie — diese Angabe ist eine Übersicht, nicht die Zulassung selbst.

    VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II Teil E (konsolidierte Fassung vom 18.02.2026)

Verwandt

Woher wissen wir das?

Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.

Speisekammer — ein Projekt im mana-Netzwerk. Bilder sind KI-Illustrationen, kein Foto-Beleg. Angaben mit Quelle. Impressum · Datenschutz