Natrium-Methyl-p-hydroxybenzoat
Natriumsalz des Methylesters der 4-Hydroxybenzoesäure
Sodium methyl p-hydroxybenzoate
auch: Natriummethylparaben · Sodium methyl paraben · PHB-Ester
Der vierte und letzte zugelassene PHB-Ester — das Natriumsalz zu E 218.
Was es ist
Mit Natrium-Methyl-p-hydroxybenzoat schliesst sich die Reihe der zugelassenen PHB-Ester: zwei Ester und ihre beiden Natriumsalze. Die Ordnung ist bei den Konservierungsstoffen des Verzeichnisses die immer gleiche — eine freie Form für fettige Erzeugnisse, ein Salz für wässrige. Der Blick auf diese Vierergruppe zeigt zugleich, dass eine Zulassungsliste kein Abbild der Praxis ist: Von den ursprünglich sechs PHB-Estern sind zwei gestrichen worden, und von den vier verbliebenen sind zwei kaum im Gebrauch — die Liste bildet ab, was zulässig ist, nicht was üblich ist. Die duldbare tägliche Aufnahmemenge von 10 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag gilt für alle vier zusammen und stammt aus einem Gutachten von 2004; eine Neubewertung im Rahmen des EU-Programms steht noch aus. Die Neubewertung durch die EFSA steht bei dieser Gruppe als einer der letzten noch aus.
Woraus es gewonnen wird
Durch Neutralisation des Methyl-PHB-Esters mit Natronlauge hergestellt.
Rechtsstand in der EU
in der EU zugelassen
Stand: 12. August 2026
Zugelassen nach Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B
Duldbare tägliche Aufnahmemenge
10 mg je kg Körpergewicht und Tag (Gruppenwert)
gilt gemeinsam für E 214, E 215, E 218, E 219· EFSA 2004
Gemeinsam für Methyl- und Ethyl-PHB-Ester und ihre Natriumsalze. Die Propyl-Ester E 216 und E 217 sind 2006 aus der Unionsliste gestrichen worden und von diesem Wert nicht gedeckt.
Neubewertung
noch ausstehend
EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.
Im EU-Neubewertungsprogramm noch nicht abschliessend behandelt.
Wofür es eingesetzt wird
- Konservierung wässriger Zubereitungen
- Haltbarmachung von Feinkost
Was Behörden dazu festgehalten haben
Besonderheiten und Kennzeichnung
- Zugelassen in 8 Lebensmittelkategorien
Anhang II Teil E nennt 8 Lebensmittelkategorien, verteilt auf 4 Bereiche: 05 Süßwaren, 08 Fleisch, 11 Zucker- und Siruparten, Honig und Tafelsüßen, 15 Verzehrfertige süße oder herzhafte Happen und Knabbereien. Die Höchstmengen reichen von 500 bis 1 500 mg/kg bzw. mg/l. In 2 der 9 Zulassungen gilt quantum satis, also keine zahlenmässige Höchstmenge. Welche Menge in welchem Lebensmittel gilt, steht dort je Kategorie — diese Angabe ist eine Übersicht, nicht die Zulassung selbst.
VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II Teil E (konsolidierte Fassung vom 18.02.2026)
Verwandt
Woher wissen wir das?
Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.