Zuckerglyceride
Gemisch aus Zuckerestern und Mono-/Diglyceriden
Sucroglycerides
auch: Sucroglycerides · Zuckerglyceride · Sucroglyceride
Zuckerester und Mono-/Diglyceride in einem Erzeugnis — der Nachbar von E 473.
Was es ist
Zuckerglyceride entstehen, wenn man Saccharose direkt mit einem Speisefett umsetzt statt mit einzelnen Fettsäuren. Das Ergebnis ist kein einheitlicher Stoff, sondern ein Gemisch: Zuckerester neben Mono- und Diglyceriden, also den beiden Emulgatorfamilien E 473 und E 471 in einem Erzeugnis. Weil sich beide in ihrer Wirkung ergänzen, ist das Gemisch für manche Anwendungen brauchbarer als der reine Zuckerester — etwa in Backwaren und Milchmischerzeugnissen. Der Herstellungsweg ist zugleich der kürzere und billigere, weil das Fett nicht erst in einzelne Fettsäuren zerlegt werden muss. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit bewertet Zuckerglyceride gemeinsam mit den Zuckerestern; die duldbare tägliche Aufnahmemenge von 40 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag gilt für beide Nummern zusammen. Auf der Zutatenliste steht dafür nur eine Nummer statt zweier.
Woraus es gewonnen wird
Aus Saccharose und Speisefetten hergestellt; die Fette stammen üblicherweise aus pflanzlichen Quellen.
Rechtsstand in der EU
in der EU zugelassen
Stand: 12. August 2026
Zugelassen nach Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B, III
Duldbare tägliche Aufnahmemenge
40 mg je kg Körpergewicht und Tag (Gruppenwert)
gilt gemeinsam für E 473, E 474· EFSA 2018
Gemeinsam mit den Zuckerestern (E 473). Die verfeinerte Aufnahmeschätzung von 2018 legt denselben Wert zugrunde wie die von 2012.
EFSA, Refined exposure assessment of sucrose esters of fatty acids (E 473), 2018
Neubewertung
abgeschlossen 2018
EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.
Wofür es eingesetzt wird
- Emulgator in Backwaren
- Stabilisierung von Milchmischerzeugnissen
- Emulgator in Getränkepulvern
Was Behörden dazu festgehalten haben
Besonderheiten und Kennzeichnung
- Zugelassen in 28 Lebensmittelkategorien
Anhang II Teil E nennt 28 Lebensmittelkategorien, verteilt auf 12 Bereiche: 01 Milchprodukte und Analoge, 02 Fette und Öle sowie Fett- und Ölemulsionen, 03 Speiseeis, 04 Obst und Gemüse, 05 Süßwaren, 07 Backwaren, 08 Fleisch, 12 Salz, Gewürze, Suppen, Soßen, Salate und Eiweißprodukte, 13 Lebensmittel für besondere Gruppen im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013, 14 Getränke, 16 Dessertspeisen, ausgenommen Produkte der Kategorien 1, 3 und 4, 17 Nahrungsergänzungsmittel gemäß der Richtlinie 2002/46/EG. Die Höchstmengen reichen von 1 000 bis 20 000 mg/kg bzw. mg/l. In 3 der 31 Zulassungen gilt quantum satis, also keine zahlenmässige Höchstmenge. Welche Menge in welchem Lebensmittel gilt, steht dort je Kategorie — diese Angabe ist eine Übersicht, nicht die Zulassung selbst.
VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II Teil E (konsolidierte Fassung vom 18.02.2026)
Verwandt
Woher wissen wir das?
Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.