Polyglycerin-Polyricinoleat
Polyglycerinester der kondensierten Ricinolsäure
Polyglycerol polyricinoleate
auch: PGPR · Polyglycerol polyricinoleate
Der Schokoladen-Emulgator. Macht die Masse fliessfähig, ohne mehr Fett zu brauchen.
Was es ist
PGPR wird aus Ricinusöl gewonnen und ist der Emulgator der Schokoladenherstellung, wo er fast immer neben Lecithin steht. Seine Aufgabe ist eine besondere: Er senkt nicht die Oberflächenspannung zwischen Fett und Wasser, sondern die Fliessgrenze der Schokoladenmasse — also die Kraft, die nötig ist, damit sie überhaupt zu fliessen beginnt. Ohne ihn müsste mehr Kakaobutter zugesetzt werden, um dieselbe Verarbeitbarkeit zu erreichen, was die Rezeptur teurer machte. In Streichfetten verhindert er zudem, dass Wassertröpfchen zusammenlaufen. Ricinusöl ist dabei kein Speiseöl — es dient hier ausschliesslich als Rohstoff und wird chemisch umgebaut. Der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss hatte eine duldbare tägliche Aufnahmemenge von 7,5 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht festgelegt; die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat sie bei der Neubewertung 2017 auf 25 Milligramm angehoben und im Folgegutachten von 2022 bestätigt.
Woraus es gewonnen wird
Aus Ricinusöl gewonnen, dem Öl der Samen des Wunderbaums (Ricinus communis).
Rechtsstand in der EU
in der EU zugelassen
Stand: 12. August 2026
Zugelassen nach Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B
Duldbare tägliche Aufnahmemenge
25 mg je kg Körpergewicht und Tag
festgelegt von EFSA 2017
Angehoben von den 7,5 mg/kg des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses. Das Folgegutachten von 2022 hat den Wert bestätigt und sich auf die Spezifikation beschränkt — es empfahl, die Höchstgehalte für Arsen, Blei, Quecksilber und Cadmium abzusenken.
EFSA, Re-evaluation of polyglycerol polyricinoleate (E 476) as a food additive, 2017
Neubewertung
abgeschlossen 2022
EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.
Wofür es eingesetzt wird
- Fliessfähigkeit der Schokoladenmasse
- Emulgator in Streichfetten
- Stabilisierung von Fettglasuren
Was Behörden dazu festgehalten haben
Besonderheiten und Kennzeichnung
- Sieben Zulassungen, überwiegend Schokolade und Streichfette
Kategorie 05.1 (Kakao- und Schokoladeprodukte) höchstens 5 000 mg/kg, ebenso Kategorien 05.2 und 05.4, dort jeweils nur für Süsswaren auf Kakaobasis. Kategorie 02.2.2 höchstens 4 000 mg/kg nur für bestimmte Streichfette, Kategorie 03 (Speiseeis) 4 000 mg/kg ausgenommen Sorbets. In Kategorie 12.6 (Sossen) hängt die Menge vom Fettgehalt ab: 4 000 mg/kg bei emulgierten Sossen mit weniger als 20 % Fett, 8 000 mg/kg bei 20 % oder mehr.
VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II Teil E (konsolidierte Fassung vom 18.02.2026)
Verwandt
Woher wissen wir das?
Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.