Calciumferrocyanid
Calciumhexacyanoferrat(II)
Calcium ferrocyanide
auch: Calcium ferrocyanide · Calciumhexacyanoferrat
Das dritte und seltenste der Ferrocyanide — schlechter löslich als die anderen beiden.
Was es ist
Calciumferrocyanid vervollständigt die Gruppe der drei zugelassenen Ferrocyanide. Wie bei anderen Stoffgruppen des Verzeichnisses gilt auch hier: Das Erdalkalisalz löst sich schlechter als die Alkalisalze, was seine Verwendung praktisch einschränkt. Es ist deshalb das seltenste der drei und steht in der Liste vor allem der Vollständigkeit halber. Alle drei arbeiten nach demselben Prinzip: Ihre nadelförmigen Kristalle setzen sich an die Ecken der Salzkristalle und verhindern, dass diese zu Klumpen zusammenwachsen. Die Menge, die dafür nötig ist, liegt bei wenigen Milligramm je Kilogramm — man sieht und schmeckt sie nicht. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat die drei 2018 gemeinsam bewertet und für sie 0,03 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag abgeleitet. Die drei Ferrocyanide sind damit ein Musterfall dafür, warum eine Zulassungsliste mehr Nummern führt als der Alltag braucht.
Woraus es gewonnen wird
Technisch aus Eisensalzen, Cyanid und einer Calciumverbindung hergestellt.
Rechtsstand in der EU
in der EU zugelassen
Stand: 12. August 2026
Zugelassen nach Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B
Duldbare tägliche Aufnahmemenge
0,03 mg je kg Körpergewicht und Tag (Gruppenwert)
gilt gemeinsam für E 535, E 536, E 538· EFSA 2018
Gemeinsam für Natrium-, Kalium- und Calciumferrocyanid, ausgedrückt als Ferrocyanid-Ion.
Neubewertung
abgeschlossen 2018
EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.
Wofür es eingesetzt wird
- Rieselhilfe in Speisesalz
- Trennmittel in Salzersatzerzeugnissen
Was Behörden dazu festgehalten haben
Besonderheiten und Kennzeichnung
- Nur in Kochsalz und Kochsalzersatz
Wie die beiden anderen Ferrocyanide zwei Zulassungen: Kochsalz (12.1.1) und Kochsalzersatz (12.1.2), je höchstens 20 mg/kg. Die Höchstmenge gilt für die Ferrocyanide zusammen, nicht für jedes einzeln.
VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II Teil E (konsolidierte Fassung vom 18.02.2026)
Verwandt
Woher wissen wir das?
Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.